Honorarvertrag - was beachten?

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Bria

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11. März 2009
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Hallo zusammen,
ist schon eine Weile her, dass ich hier zuletzt aktiv war, aber bei meinem aktuellen Problem habe ich gleich an euch denken müssen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...

Ich habe das Angebot für einen Honorarvertrag bei einer Musikschule bekommen. Ich würde da sehr gerne einsteigen, das einzige Negative ist eben, dass es ein Honorarvertrag ist ;) Tja, als Berufseinsteiger habe ich jetzt aber keine Ahnung, auf was ich da alles achten muss. Ganz oben steht natürlich:
Was ist normal an Honorar? Ich will mich ja nicht völlig unter Wert verkaufen.
Wie sieht das aus mit Versicherung? Muss ich mich da privat versichern? Was, wenn ich auch noch eine TvöD-Stelle kriegen sollte - wie sieht das dann aus, und gibts da irgendwelche Mindestzeiten, wo ich dann bei der TvöD-Stelle arbeiten sollte?
Was muss ich sonst noch beachten? Habt ihr "alten Hasen" irgendwelche Tips für Neuanfänger wie mich?
Ach ja, ich habe übrigens sowohl EMP (schon abgeschlossen) als auch Klavier (Abschluss im SoSe) auf Diplom studiert. Gibt's da Unterschiede in den verschiedenen Fächern?
Ach je, ich bin etwas nervös. Ich habe schon bei vielen Bekannten rumgefragt, aber leider konnte mir niemand etwas sagen. Ihr seid meine letzte Hoffnung :D
 
Liebe Bria,

ja, es ist nicht leicht! Ich finde Honorarverträge absolut schrecklich - der Gitarrenlehrer meines Sohnes war jetzt zum ersten Mal nach einem Jahr krank und musste alle Stunden nachgeben, die er dadurch versäumt hat.... . Aber leider gibt es kaum noch andere Stellen..... .

Ich selbst kenne mich aber da nicht allzu gut aus, weil ich privat unterrichte. Da verdiene ich auf jeden Fall mehr Geld, die Schüler kommen zu mir und ich unterrichte an einem schönen Instrument.

Frag mal bei dieser Seite nach, die kennen sich aus:

www.freie-musiklehrer.de - Meinungsaustausch und Informationen fr freiberufliche Musiklehrer und Musikschullehrer

Gott sei Dank gibt es versicherungstechnisch ja die KSK. Ich weiß aber nicht, inwieweit du dich versichern musst oder versichert bist. Meines Wissens ist auch nicht jeder Honorarvertrag gleich.

Es tut mir leid, dass ich dir mehr nicht sagen kann!

Liebe Grüße, ich drücke die Daumen!!!

chiarina
 
Hallo chiarina,

dein Beitrag hat mir zumindest schon mal eine gute Richtung gegeben :) Ich hab mich in dem Forum mal registriert, die werden mir sicher helfen können. Danke für den Link!
An die KSK hatte ich gar nicht mehr gedacht... Oh je. Dass wir das im Studium behandelt haben ist schon mehr als zwei Jahre her, ich kann mich an das ganze Zeug gar nicht mehr erinnern. Da haben wir die ganzen Tips nämlich schon bekommen. Dummerweise sind meine Unterlagen beim Umzug verschütt gegangen, ich finde sie nicht mehr, dabei weiß ich genau, dass ich damals mitgeschrieben habe.
Vielen Dank schon mal :)
 
Na, mach doch mal eine einfache Aufstellung über die Kosten, die im Monat so bei Dir anfallen. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Kleidung, Essen, usw. und dann packst Du noch mal die Hälfte drauf - dann hast Du schon mal einen Richtwert, was Du im Monat so brauchst und kannst dann auf einen Blick sehen, ob Du neben der Arbeit noch stempeln gehen musst oder ob Dir der Vertrag ein akzepables Leben ermöglicht.
 
Wie sieht das mit Steuern aus ?

Kann man wie ein Freiberufler arbeiten (Arzt, Ingenieur) ? Braucht man einen Gewerbeschein oder fällt so etwas unter "Übungsleiterpauschale" ?

Wie hoch sind da evtl. Freibeträge ?

Mein Steuerberater berät einen auch kostenlos, es gibt auch welche die nehmen Geld für eine Beratung - mal nachfragen.
 
Wie sieht das mit Steuern aus ?
Kann man wie ein Freiberufler arbeiten (Arzt, Ingenieur) ? Braucht man einen Gewerbeschein oder fällt so etwas unter "Übungsleiterpauschale" ?
Es gilt natürlich die ganz normale Einkommensteuerpflicht
Zitat von EStG §18 (1)1.:
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ...
Also kein Gewerbeschein nötig.
Zitat von EStG §32 (1)1.:
Was sich natürlich auf das gesamte (inkl. eventueller Festanstellung) Jahreseinkommen bezieht.
 
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