Hochziehen auf 440 in zwei Schritten - Fachfrage

  • Ersteller des Themas Otto Klimperer
  • Erstellungsdatum

Nein nicht mit Gewalt, und bei der Platte nicht gesehen. Eventuell nicht richtig
hingesehen. Wie auch immer, was sagt man dem Kunden? Mein Fehler sie bekommen ein anderes Klavier. In diesem Fall so gewesen. Egal. Erfahrungswert. Damit hat sich das Thema für mich. Ich schätze deine Beiträge. Einen schönen Abend noch.
 

Das selbe was man auch sagt, wenn ne Saite gerissen ist; "die Gußplatte hat es bedauerlicherweise nicht überstanden"

Wenn der Kunde der Meinung ist, "man hätte das Klavier kaputt gemacht" sollte man die Empfehlung aussprechen, sich hier einen Sachverständigen zu bestellen, welcher die Ursache des Schadens ermittelt.

Sollte (unwahrscheinlichkeitshalber) der Stimmer diesen Schaden verursacht haben, wird dessen Betriebshaftpflicht durchaus für den Schaden aufkommen und den Zeitwert des Instrumentes ersetzen.

Grundsätzlich sollte jeder Stimmer eine Betriebshaftpflicht haben, genau so wie eine Betriebsrechtschutz.

Es gibt (wenn auch sehr sehr wenig) Kunden, welche am Stimmer gerne verdienen bzw. die Stimmung nicht bezahlen wollen - dann wird irgendwo ein Schaden festgestellt, der angeblich vor Erscheinen des Stimmers nicht da war.
 

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