Fussboden für Flügel

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Geigenfreund51

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Ich habe einen 30 Jahre alten Blüthner-Salonflügel, 190cm lang, Gewicht 330kg.
Ersterwerb von mir. Dieser steht seit 7 Jahren im Wohnzimmer eines Hauses, das mit 3mm Feinsteinzugfliesen belegt ist. Laut Internet das robusteste Materials überhaupt. Durch unsachgemäße Verschiebung unsererseits entstand ein Schaden Die Haftpflicht bestreitet nun nach Gutachten, dass der Flügel niemals auf solchem Boden stehen könnte. Hat jemand Erfahrung mit „ ungeeignetem“ Untergrund?
 
Ich habe einen 30 Jahre alten Blüthner-Salonflügel, 190cm lang, Gewicht 330kg.
Ersterwerb von mir. Dieser steht seit 7 Jahren im Wohnzimmer eines Hauses, das mit 3mm Feinsteinzugfliesen belegt ist. Laut Internet das robusteste Materials überhaupt. Durch unsachgemäße Verschiebung unsererseits entstand ein Schaden Die Haftpflicht bestreitet nun nach Gutachten, dass der Flügel niemals auf solchem Boden stehen könnte. Hat jemand Erfahrung mit „ ungeeignetem“ Untergrund?

Da wird die Haftpflicht schon Recht haben.

Ein Flügel von 330 kg sollte sich durchaus ohne weiteres verschieben lassen.

In diesem Fall scheint der Untergrund von minderem Material oder von unsachgemäßer Verlegung behaftet zu sein.
 
Der Flügel ist von einer kleinen Hebebühne mit einem Fuss abgeglitten. Da er auf passenden mit Filz behaftete Tellern stand, damit er nicht leicht gleitet, mussten wir ihn von den Tellern heben. Reines Ablenkmanöver der Versicherung . Hätte auch auf Holz passieren können. Ich frage nur nach ähnlichen Erfahrungen mit Böden.
 
Ja welcher Schaden ist denn eigentlich passiert? Platte geplatzt?
 
Die direkt aneinander liegende Fugen von 3 Platten wurden durch das Herunterfallen eines Flügelbeines von dem Transportroller beschädigt. Kostenvoranschlag: 6000 €. Nun sagt die Haftpflicht, der Flügel hätte im dem Haus auf diesem Boden nicht stehen dürfen. Grundsätzlich. Aber schließlich stand er ja da schon 7 Jahre und wir haben ihn schon einmal ohne Folgen umgedreht. Ich habe im Internet nichts gefunden, welche Böden für Flügel nicht geeignet wären.
 
Also nicht mal eine Fliese geplatzt (die Formulierung "Platte geplatzt" weiter oben hat natürlich sofort den Henry elektrisiert ...)? Sondern nur ne Fuge kaputt? Dafür 6000? Ist ja wohl die volle Lachnummer, wo Versicherungen und Gutachter jenseits jeglicher Realität sich jetzt zum Selbstzweck machen und sich gelddruckmaschinenmäßig Mondpreissummen zuschieben. Ein mittelmäßig begabter Heimwerker macht das mit 5-10 € Materialaufwand (wenn er Fugenmasse im Baumarkt kaufen muss, weil er nicht irgendein Schnapsglas voll Zementrest o. Ä. im Haus hat) und 3-4 Mal 10 min = insgesamt < 1 h einschließlich Farbanpassung und Dreck-Wegwischen selbst, ohne dass der Vermieter das Geringste merkt ...
 
Grundsätzlich aber: Flügelrollen auf Fliesen o. Ä. ohne Untersetzer bzw. in Situationen, wo sie von den Untersetzern runterrutschen können, das ist natürlich grob unsachgemäß.
 
So sieht es aus.
 

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Er stand natürlich 7 Jahre auf Untersetzern. Ohne Druckstellen. Es war dann ein Unfall. Die Versicherung behauptet, die ultradünnen Feinsteinzeugfliesen seien grundsätzlich ungeeignet. Im Internet steht genau das Gegenteil.
 

Ich müsste also mit meinem Flügel ausziehen. (Das Haus ist gemietet).
 
Leute, ist einer von euch gelernter Fliesenleger? Ohne Fachkenntnisse einfach mal was raushauen ist schon gewagt. Aber wem das zu teuer ist: macht es doch einfach selber. Fahrt zu @Geigenfreund51 und verdient euch eine goldene Nase, indem ihr es ihm für 1.000.- € anbietet.

Kommt mir zwar auch teuer vor, aber was weiß ich denn schon? Ich bin kein Fliesenleger und habe keine Ahnung, wie aufwendig das Besorgen dieser evtl. speziellen oder teuren Fliesen ist und ob es die überhaupt noch auf dem Markt gibt.
 
Also es geht ja jetzt doch nicht um Fugen, sondern um beschädigte Fliesen (wieso hieß es weiter oben, ihr hättet Fugen kaputtgemacht???): Das ist natürlich schon heikler ... Wenn der Vermieter schlau ist, hat er von der ursprünglichen Fliesenverlegerei her noch ein, zwei Pakete Reservefliesen in der Hinterhand, das macht der normale Mensch so > unbedingt fragen. Ansonsten: Dieser Fliesenboden ist bei entsprechenden Untersetzern natürlich flügelgeeignet, ohne Untersetzer aber nie und nimmer. Dass der Flügel beim Verschieben von den Untersetzern rutscht, dürfte ein klassisches Missgeschick sein > klass. Fall für Haftpflicht - zumal ihr bestimmt, wie das der mitdenkende Mensch macht, am Boden dort, wo der Flügel entlangrollen sollte, eine Spur mit alten Sperrholz-Abschnitten o. Ä. gelegt habt, nedwahr? ... ;-)
 
Auf jeden Fall ist es kein Wunder, dass die spröde Keramik bei punktueller Belastung durch die harten Metallrollen abplatzt. Hier hätte man mit MDF-Platten o.ä. abdecken müssen.

Genaugenommen spielt es auch keine Rolle ob der Bodenbelag sachgemäß verlegt wurde und das korrekte Material darstellt, zahlen muss der, der den Schaden herbeiführt. Wenn es "durch einen Unfall" dazu kam ist die Sache ja relativ klar, wer dafür zuständig ist — auch wenn die Versicherung das anders sieht.
 

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