Fussboden für Flügel

Die Aussage von virtualcai kann ich nach eigener Erfahrung bestätigen: ich würde dem Handwerker vorher nicht sagen, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt. Beim Fall einer zerstörten Schaufensterscheibe in meinem Laden war der Unterschied in den Kostenvoranschlägen sage und schreibe 100 %.

Ich hätte bei der Gelegenheit aber noch eine allgemeine Frage: muss ich einen Flügel separat versichern oder ihn der Hausrat extra melden? Oder ist der automatisch mit drin, wenn der vertragliche festgelegte Höchstwert dadurch nicht überschritten wird?
 
Ich hätte bei der Gelegenheit aber noch eine allgemeine Frage: muss ich einen Flügel separat versichern oder ihn der Hausrat extra melden? Oder ist der automatisch mit drin, wenn der vertragliche festgelegte Höchstwert dadurch nicht überschritten wird?
Das muß man im Vorfeld mit der Hausratversicherung klären, der Flügel sollte dann aber auch explizit in der Hausrat erwähnt werden.

Ansonsten braucht es da eine Instrumentenversicherung.
 
Vielen Dank, das wusste ich bisher nicht. Dann werde ich mich jetzt darum kümmern.
 
3.000,00 Kosten kann ich mir nur vorstellen, wenn der Fliesenbelag durch einen neuen ersetzt wird.

Das muß man im Vorfeld mit der Hausratversicherung klären, der Flügel sollte dann aber auch explizit in der Hausrat erwähnt werden.
Ansonsten braucht es da eine Instrumentenversicherung.

Die Hausratversicherung deckt versicherungsrelevante Schäden, die durch die in einer Hausratversicherung abgedeckten Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, entstehen können.

In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherungen (also nicht nur in meinen) steht das:

Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören (…)

Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).


Man braucht für Instrumente keine separate Versicherung, weil diese in der Hausratversicherung enthalten sind. Man sollte allerdings auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (Neuwertversicherung ist ratsam) achten.
 
Wenn der Vermieter schlau ist, hat er von der ursprünglichen Fliesenverlegerei her noch ein, zwei Pakete Reservefliesen in der Hinterhand, das macht der normale Mensch so > unbedingt fragen.
Und wenn er sie nicht hat, dann weiterfragen: Auch wenn man Fliesen desselben Herstellers, desselben Modells nachbestellt, dann koennten diese farblich etwas von den urspruenglichen abweichen. Eine 100%ig identische Farbe ist nur innerhalb eines Fertigungsloses garantiert.
 
3.000,00 Kosten kann ich mir nur vorstellen, wenn der Fliesenbelag durch einen neuen ersetzt wird.



Die Hausratversicherung deckt versicherungsrelevante Schäden, die durch die in einer Hausratversicherung abgedeckten Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, entstehen können.

In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherungen (also nicht nur in meinen) steht das:

Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören (…)

Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).


Man braucht für Instrumente keine separate Versicherung, weil diese in der Hausratversicherung enthalten sind. Man sollte allerdings auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme (Neuwertversicherung ist ratsam) achten.

Ist soweit richtig, im Falle eines finalen Wohnungsbrandes zahlt die Versicherung ohnehin den gesamten Hausratswert, egal was nun drinnen gestanden ist oder nicht.

NUR - wenn Dir ausschließlich der Flügel schrottreif gewässert wurde oder ausschließlich jener vom Einbrecher geklaut wurde, wird es schwierig, so dieser nicht explizit mit in die Hausratsversicherung aufgenommen wurde.

Da sind die Versicherungen etwas verschieden, auf jeden Fall sollte der Flügel mit in die Hausrat aufgenommen werden.

Für meinen alten Förster, hätte ich damals eine extra Instrumentenversicherung gebraucht, wäre ihm was zugestoßen.
 
Vielleicht geht das ja in .de nicht, aber ich habe hier in .at eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, die auch grobe Fahrlässigkeit umfasst. Damit wäre auch der besagte Fall abgedeckt.
 
Flügelklau durch Einbrecher: Der schummelt sich in die Wohnung, steckt das Diebesgut flugs untern Pulli, wartet noch kurz ab hinter der Wohnungstür, dass keine Schritte im Treppenhaus zu hören sind - und dann nix wie runter die Stiege, raus aus dem Haus, rüber über die Straße, und schon ist er verschwunden um die nächste Ecke ... Und keiner hat was gesehen oder gehört ...
 

Geht mit Umzugslaster und Kleidern mit dem Logo einer Spedition. Nachdem die Wohnung dann komplett ausgeräumt worden ist, grüßt man nochmal freundlich die Nachbarn.
Hat in einem Haus in der Großstadt beim Nachbarn so funktioniert. Die Diebe wussten wohl, dass er seit Monaten nicht mehr vor Ort war.
Flügel war allerdings keiner dabei, dafür einige Gemälde von Wert.
 
Geht mit Umzugslaster und Kleidern mit dem Logo einer Spedition. Nachdem die Wohnung dann komplett ausgeräumt worden ist, grüßt man nochmal freundlich die Nachbarn.
Hat in einem Haus in der Großstadt beim Nachbarn so funktioniert. Die Diebe wussten wohl, dass er seit Monaten nicht mehr vor Ort war.
Flügel war allerdings keiner dabei, dafür einige Gemälde von Wert.
Manche Nachbarn helfen diesen Leuten sogar beim "Umzug" oder bieten kalte Getränke an.
 
Manche haben ja Nachbarn, wo sie solchen Wohnungsausräumern sogar Heißgetränke anbieten würden vor lauter Euphorie, dass die Blödmänner endlich ausziehen ...
 

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