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CKHDS
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Danke Sabrina..... den Absatz mit den älteren Instrumenten haben dann meine Quellen irgendwie verschwiegen
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Die EU Regelung ist ausnahmsweise mal eindeutig. Da dürfte es keine regionalen Unterschiede geben. Aber wie das Alter der jeweiligen Behörde nachgewiesen werden muss kann unterschiedlich sein.Wie gesagt, es kann regionale Unterschiede geben. Meine (nicht 100% abgesicherte) Information gilt für Wien. Da es eine EU-Regelung ist, sollten die Unterschiede aber nicht allzu groß sein...
und der Flügel hat nur drei Beine...
Für Instrumente davor ist eine CITES-Bescheinigung einzuholen.
Quelle: https://www.bfn.de/genehmigungen-und-bescheinigungen, Hervorhebungen von mir.Ein artenschutzrechtliches Ein- oder Ausfuhrdokument ist nur dann notwendig, wenn es sich um einen Transfer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder aus der EU in einem Nicht-EU-Staat handelt.
Für den Transfer innerhalb der EU können auch artenschutzrechtliche Dokumente notwendig sein. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden.
Vielleicht könnte sich @Pianojayjay dazu äußern?Mich würde also weiterhin interessieren, ob jeder Verkauf innerhalb Deutschlands dieser tatsächlich behördlich genehmigt werden muss
Schenkungen sind vermutlich "verdächtig", weil es ein leichtes ist zu "schenken", aber unter der Hand ein paar Scheinchen wandern zu lassen.Anscheinend fällt unter "Handel" auch eine Schenkung.
Vererbungen sind ja auch ein wichtiger Gesichtspunkt.Ist und bleibt das Instrument im gleichen privaten Besitz braucht es prinzipiell keine EU Bescheinigung – das inkludiert auch Vererbungen und Umzüge, in denen ein Piano zum privaten Hab und Gut gehört.
Schenkungen sind vermutlich "verdächtig", weil es ein leichtes ist zu "schenken", aber unter der Hand ein paar Scheinchen wandern zu lassen.
Wie gesagt, es kann regionale Unterschiede geben. Meine (nicht 100% abgesicherte) Information gilt für Wien. Da es eine EU-Regelung ist, sollten die Unterschiede aber nicht allzu groß sein...
Mich würde also weiterhin interessieren, ob jeder Verkauf innerhalb Deutschlands dieser tatsächlich behördlich genehmigt werden muss, oder ob die Herstellerbescheinigung (die in meinem Fall auch noch in D ausgestellt wurde) nicht ausreicht.
Auf dem Foto kann man nicht erkennen, ob es Elfenbein ist. Ich würde eher zu Nein tendieren.
Volle Zustimmung. Vermutlich ist es aber dennoch gut, sich vor der Schenkung an die Nachkommen die Zulässigkeit von der zuständigen Behörde bestätigen zu lassen. Kommt man erst hinterher, können die offenbar ganz schön biestig reagieren, auch wenn es hier nicht um eine Schenkung, sondern einen Verkauf geht:Schenkung im erbrechtlichen Zusammenhang. Bei letztgenannter und im Erbfall wäre es meiner Ansicht nach unlogisch, wenn der Elfenbeinbelag Relevanz hätte. Denn das gute Stück bliebe in der Familie.
Wenn er 20 Jahre nicht drauf gespielt hat darf er den Flügel eh nicht ins Ausland verkaufen:Kommt man erst hinterher, können die offenbar ganz schön biestig reagieren, auch wenn es hier nicht um eine Schenkung, sondern einen Verkauf geht:
https://www.br-klassik.de/aktuell/n...luegel-starnberg-prozess-artenschutz-100.html
Quelle: BfN (https://www.bfn.de/elfenbein)ein Musikinstrument, das legal erworbenes Elfenbein aus der Zeit vor dem 01.07.1975 (asiatischer Elefant) bzw. 26.02.1976 (afrikanischer Elefant) enthält und das von einem ausübenden Künstler zum Musizieren verwendet wird oder bis vor kurzem verwendet wurde und somit kein reiner Dekorationsgegenstand ist.
Dem Kläger hätte zunächst die Gelegenheit gegeben werden müssen, eine solche Berechtigung zum Handel nachzuweisen, argumentierte das Gericht nun. Für den Fall, dass dem Kläger dieser Nachweis gelungen wäre, hätte das Landratsamt dem Kläger eine nachträgliche Genehmigung zum Verkauf des Klaviers erteilen müssen.
Ursprünglich sei es - so sagte er - für eine mögliche Karriere seines Sohnes als Pianist gedacht gewesen, der aber dann Fußballer werden wollte.
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel/recht/elfenbein.htmlNein, das ist auch für Wien falsch. Eine entsprechende Vermarktungsgenehmigung wird hier in Österreich vom Umweltministerium ausgestellt und bezieht sich ausschließlich auf das Instrument.
und macht keinen toten Elefanten mehr lebendig.Asleep at the wheel
Bei einem Bösendorfer Imperial kann er ja links ein paar Tasten wegnehmen. Die braucht ja kein MenschCaveat: Dazu werden ca. 30g vom Elfenbein der Klaviatur als Proben benötigt, die danach nicht mehr zur Verfügung stehen, weil das Material zerbröselt wird.