Risse im unteren Teil des Stimmstocks

L

leuprothyros

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Guten Tag! Vor einigen Wochen habe ich einen gebrauchten Bechstein Flügel gekauft (Modell L, Baujahr 1955). Genereller Eindruck war sehr gut, vor allem die Mechanikregulation und die Dynamikmöglichkeiten auch in pianissimo. Resonanzboden fast perfekt, Stimmstock oben perfekt erhalten. Leider hatte ich übersehen, dass im unteren Teil des Stimmstocks mehrere Risse zu sehen sind (s. Fotos). Zwei Fragen hätte ich an Euch:
a) Hat jemand schon etwas Ähnliches (Risse nur unten) gesehen? Ist das sehr schlimm? (Der Flügel muss noch gestimmt werden)
b) Würdet Ihr ein Teil vom Preis vom Verkäufer (einer Privatperson) verlangen? Für den Instrument hatte ich 6500 € bezahlt.
Danke für die Hilfe und schöne Grüße
Marco
 

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Nö. sind Schwundrisse in der untersten Dickte, bis dahin kommt der Wirbel eh nicht.

Wichtig ist, daß die Wirbel oben fest genug sitzen.
 
Hast du den Flügel begutachten lassen oder ohne professionelle Hilfe gekauft?

Du kannst den Stimmer bei der Stimmung fragen, ob ihm ein lockerer Stimmwirbel auffällt. Wenn nein, ist alles gut. Und wenn sonst alles in Ordnung ist, hast du mit einem Bechsteinflügel um 6500 wahrscheinlich einen guten Kauf erwischt.
Wenn doch ein Wirbel locker ist, ist der Stimmstock beschädigt und die Stimmbarkeit beeinträchtigt. Da kommt es darauf an, ob du damit leben kannst. Eine Reparatur des Stimmstocks ist sehr aufwändig und entsprechend teuer. Reklamationen bei Privatverkäufen sind eher schwierig. Eine Rückabwicklung auch, denn es gab schon Transportkosten und für den Rücktransport würden sie noch einmal anfallen.

Um dich nicht unnötig nervös zu machen: Ein lockerer Stimmwirbel hätte sich vermutlich inzwischen durch einen verstimmten Ton bemerkbar gemacht.
 
)
b) Würdet Ihr ein Teil vom Preis vom Verkäufer (einer Privatperson) verlangen? Für den Instrument hatte ich 6500 € bezahlt.
Keine Chance - gekauft wie gesehen - damit hast Du dem Kaufvertrag zugestimmt.

Selbst wenn das Instrument 73* hat, ist eine Wandlung beim Privatverkäufer nicht durchsetzbar.

Man hätte die Gelegenheit gehabt, einen Klavierbauer zu Begutachtung mit vor Ort zu nehmen - wer dies nicht in Anspruch nimmt, ist auch vor bösen Überraschungen nicht gefeit.

Bei Privatverkäufen gibt es in der Regel keinen Gewährleistungsanspruch.

Etwas anderes wäre, wenn man dem Verkäufer vorsätzlichen Betrug nachweisen könnte - dürfte beim privaten Klavierkauf allerdings schwer fallen.


*finaler Plattenbruch
 
Bei Privatverkäufen gibt es in der Regel keinen Gewährleistungsanspruch.

Laut deutschem Recht greift die Sachmängelhaftung auch bei Privatverkäufen, sofern der Verkäufer die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat. Wenn der Verkäufer sich nicht kooperativ zeigt kann man einen Anspruch geltend machen (siehe § 437 BGB).

Wichtig ist die Formulierung im Anzeigentext:

 
Vielen Dank für die Antworten! Ja, leider hatte ich beim Kauf keinen Klavierbauer dabei. Am Donnerstag wird der Flügel hochzegogen und vorgestimmt: mal sehen was der Klavierstimmer sagt. Habe auch bei Bechstein nachgefragt, wie die Stimmstöcke damals waren.
 

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