maxe
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Hier geht es in erster Linie um POLITIK!Urteil vor Abschluss der Beweisaufnahme zu sprechen.
Juristisch müsste ganz korrekt von Verdachtsbeutekunst gesprochen werden.
Privat wird niemand gezwungen sein, juristisch neutral zu urteilen. Man wird sicher mit gewissen, auch politischen, Sympathien "einherschreiten", da wird gar kein Hehl daraus gemacht werden, warum denn auch.
Im Gurlitt Fall zeigt schon die teilweise schlechteste ZuhauseLagerung von Kulturgütern, dass behördliches Eingreifen allein aus Kulturgutschutzgründen geboten war. Die NS Problematik stellt auch bei "nur" Anfangsverdacht einen Beschlagnahmegrund dar.
Was Hildebrand Gurlitt betrifft, ist genug bekannt, woraus seine leitende
NS Kunstbeschaffung klar hervorgeht.
Wenn ca. 600 Bilder aus einem Familienbesitz vor 1933 herrühren, könnten diese ja gleich als zusätzlichem Schadensersatz diskutiert werden
Familie Gurlitt und Erben muss nun wirklich niemand bedauern.
http://www.bmz.de/de/laender_regionen/afrikanische_union/index.htmlauf welchem Sender erfahre ich, wie man "Afrika" irgendwas zurückgibt
- was soll deine formalistische Ulkerei?
- entweder man gibt es dem betroffenen afrikan. Land oder gibt es der Afrikanischen Union unter der Bedingung einer möglichst authentischen Rückführung
- @rolf, du willst doch Afrika gar nix raus rücken, egal welchem konkretem Land dort, nur rumjuxen...
empööörend!
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