S
Sonatina
Guest
40er;313459]Das geht hierzulande nur mit zweimonatiger schriftlicher Einladung vor dem Termin. Spontanität ist nicht unbedingt des Eidgenossen grösste Stärke.
Hm, also bei mir (Schweizerin) würde es reichen, wenn du um 18h an der Wohnungstür klingeln würdest und mich für heute Abend einladen würdest.
Betreffend der Rechtsgrundlage habe ich noch folgenden Link gefunden:
http://http://www.hausinfo.ch/de/home/recht/mietrecht/nutzung/musizieren-musik-hoeren.html[/URL]
Gruss
Sonatina
Hm, also bei mir (Schweizerin) würde es reichen, wenn du um 18h an der Wohnungstür klingeln würdest und mich für heute Abend einladen würdest.
Betreffend der Rechtsgrundlage habe ich noch folgenden Link gefunden:
http://http://www.hausinfo.ch/de/home/recht/mietrecht/nutzung/musizieren-musik-hoeren.html[/URL]
Gruss
Sonatina