Wichtig: Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Musikunterricht

Ach so, verstehe. Ich habe bisher immer diesen Satz in meine Rechnungen geschrieben:

„Laut Paragraph 19/Absatz 1 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit nicht separat ausgewiesen.“

Dann bleibt ja offenbar für alle, bei denen Instrumentalunterricht eine berufliche Nebentätigkeit ist, alles beim Alten.
 
Ja, davon gehe ich aus. Kann und darf natürlich eine verantwortungsvolle steuerliche Beratung nicht ersetzen, viele Infos findet man z.B auf den Websites der IHKs in den einzelnen Bundesländern.
 
Kleinunternehmer-Regelung (22000€ / Jahr sind die Grenze aktuell für Befreiung von der Umsatzsteuer-Pflicht), die für alle sonstigen Selbstständigen gilt

Dabei ist aber folgendes zu beachten: Wenn ein Unternehmender die Vorjahresgrenze von EUR 22.000 überschritten hat, kann er/sie/es die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr nicht anwenden. Selbst dann nicht, wenn klar ist, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter EUR 22.000 Euro liegen wird.
 
Dabei ist aber folgendes zu beachten: Wenn ein Unternehmender die Vorjahresgrenze von EUR 22.000 überschritten hat, kann er/sie/es die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr nicht anwenden. Selbst dann nicht, wenn klar ist, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter EUR 22.000 Euro liegen wird.
Das verstehe ich nicht. Weshalb nicht?
 

Es soll der Planungssicherheit und Verwaltungsvereinfachung dienen und das Hin und Her zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung verhindern. Ohne diese Regel könnten Unternehmer der Versuchung erliegen, mit den Umsätze zu tricksen, um in einem Jahr die Vorteile der Regelbesteuerung (z.B. Vorsteuerabzug) und im nächsten Jahr die der Kleinunternehmerregelung zu nutzen.
 
Erhebt Elster bei der Abgabe der Steuererklärung für die Einkommenssteuer die Umsatzsteuer automatisch?
Oder gibt es dafür ein spezielles Formular?

Und wie errechnet man die Umsatzsteuer? Sie muss ja letztlich auf die Endkunden umgelegt werden.
Für die USt. gibt es zunächst die USt.-Voranmeldung, die monatlich abgeliefert werden. ELSTER freut sich immer über reichhaltiges Futter. Auf Antrag dürfen „arme Schlucker“ (wie Poeten oder Klavierlehrer) die UStVA (USt.-Voranmeldung) auch 6 Wochen nach Quartalsende abliefern.

Im Unterrichtsvertrag oder bei monatlicher Rechnungsstellung an den Schüler muß die MwSt. separat aufgeführt werden. Bei Formulierungen wie: „[Bruttohonorar] inkl. der derzeit gültigen MwSt.“ kann es je nach Finanz(be)amt(en) Ärger geben.

Und dann wäre da noch in absehbarer Zeit die Verpflichtung zur eRechnung. Papier, Mail, PDF etc. sind dann nicht mehr zulässig. D.h. ein gesetzeskonformes Buchhaltungsprogramm wird dann verpflichtend sein. Welche Auswirkungen das für Klavierlehrer hat? Fragen Sie ihren Steuerberater oder Finanzbeamten. (Ersterer freut sich, weil er auch für telefonische Aukünfte Honorar verlangen kann.)
 
Okay, entscheidend ist dann also die Beitragsgrenze.
 
Und dann wäre da noch in absehbarer Zeit die Verpflichtung zur eRechnung. Papier, Mail, PDF etc. sind dann nicht mehr zulässig.
Der bürokratische Aufwand für die e-Rechnung ist Teil des „Wachstumschancengesetzes“. Welcher Politiker hat sich nur diesen blödsinnigen Euphemismus ausgedacht!? Ein Trostpflaster: bei Kleinbeträgen (<250 Euro) entfällt (vorerst) die Pflicht zur e-Rechnung. Das heißt für Klavierlehrer: keine übertriebenen Honorare fordern (auf daß die Altersversorgung nicht zu üppig ausfällt).
 
Dabei ist aber folgendes zu beachten: Wenn ein Unternehmender die Vorjahresgrenze von EUR 22.000 überschritten hat, kann er/sie/es die Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr nicht anwenden. Selbst dann nicht, wenn klar ist, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter EUR 22.000 Euro liegen wird.
Korrekt, ich wollte nicht soweit ins Detail gehen, eher nur so ein paar Stichworte als Anstoß an @Demian zum eigenen recherchieren. Mit einer detaillierten steuerlichen Beratung setzt man sich als Laie tatsächlich der Gefahr einer Strafverfolgung aus.
Das ist vermutlich auch der Grund, warum (im Gegensatz zu pianistischen Fragen) die Antworten bei Clavio zu solchen Fragen eher dünn gesät sind.
 
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Der bürokratische Aufwand für die e-Rechnung ist Teil des „Wachstumschancengesetzes“. Welcher Politiker hat sich nur diesen blödsinnigen Euphemismus ausgedacht!? Ein Trostpflaster: bei Kleinbeträgen (<250 Euro) entfällt (vorerst) die Pflicht zur e-Rechnung. Das heißt für Klavierlehrer: keine übertriebenen Honorare fordern (auf daß die Altersversorgung nicht zu üppig ausfällt).
Die E-Rechnung ist ab 2027 bei Beträgen über 1.000 € und nur im B2B-Geschäft verpflichtend. Das Thema dürfte deshalb für Instrumentallehrer auf absehbare Zeit keinerlei Relevanz haben. Davon abgesehen gibt es schon jetzt Online-Generatoren, mit denen man E-Rechnungen einfach erstellen kann. Musste ich sogar einmal benutzen, als wir Brennholz aus unserem Wald an ein Heizkraftwerk verkauft haben, das von einem Verbund in öffentlicher Hand betrieben wird - da gilt die E-Rechnungs-Pflicht ja schon.

Hier ist Panik wirklich nicht angebracht. Und wenn mit der E-Rechnung Mehrwertsteuerbetrug in Zukunft deutlich erschwert wird, ist letztendlich allen geholfen, denn der momentane Schaden für die EU-Staaten durch solche Machenschaften ist in der Summe gigantisch.
 
Selbst dann nicht, wenn klar ist, dass der Umsatz im laufenden Jahr unter EUR 22.000 Euro liegen wird.
So pauschal kann man das nicht sagen. Es gibt bereits Urteile dazu.
Steuerberatung sollte man denen überlassen, die davon Ahnung haben (und die Mitarbeiter eines FA gehören ganz sicher nicht dazu und ihre Schreiben dienen selten als Referenz).

Die E-Rechnung ist ab 2027 bei Beträgen über 1.000 € und nur im B2B-Geschäft verpflichtend.
Endlich!!! Ich habe noch genau einen in meiner Kundschaft, der die Rechnung auf Papier haben will. Weiß der Geier warum.
 

Endlich!!! Ich habe noch genau einen in meiner Kundschaft, der die Rechnung auf Papier haben will. Weiß der Geier warum.
Möglicherweise ist er ein kleiner Unternehmer, der kein Buchhaltungsprogramm hat, welches wie vorgeschrieben alle Dokumente, Rechnungen und Mails rechtssicher und plattformübergreifend archivieren kann. Dann lässt er es lieber bei der guten, alten und per Post verschickten Rechnung und heftet die in seinen Leitzorder.
 
Möglicherweise ist er ein kleiner Unternehmer
Hihi, der Typ ist ein millionenschwerer Immo-Makler, der nicht weiß, wohin mit seiner Kohle.
Evtl. hat er ja Anteile an der DP. :lol:

Papierlose Rechnung (z.B. pdf) und E-Rechnung ist nicht das gleiche...
Eh klar. Mein Programm exportiert ZUGFeRD, das ist pdf und xml in einem, also sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbar.
 
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