Was ist denn ein Verkauf (auch ein einmaliger) anderes als eine Verwertung?
Der Wortlaut bezieht sich auf "Bearbeitungen". Eine reine Abschrift (z.B. der Melodie) ist keine Bearbeitung, wie z.B. ein Arrangement. Daher werden (zumindest in Deutschland bei den mir bekannten Künstlern) nur Abschriften und Auszüge mit Originalmelodie (nach bestem Gewissen) angeboten. Mit signierter PDF (oder anders per Webbrowser), die nur einmal ausdruckbar ist.
Verstehe ich nicht. Du sagst also, ich könne es handschriftlich ein Mal verkaufen, darf es sonst aber, digital getippt, nicht mal online zur Verfügung stellen? Was macht das für einen Sinn oder Unterschied? Zumal ich den Songs und Künstlern immer ausdrücklich Credit gebe, ist das auch nur kostenlose Publicity für die und tut wirklich keinem weh.
Egal was man selber gut oder fair findet, du darfst es nicht öffentlich verbreiten, ohne die Erlaubnis dafür zu haben (zuständig ist die VG Musikedition, da bekommt man auch die Verwertungsrechte - NICHT aber die Bearbeitungsrechte). Auch die handschriftlichen Noten darfst nur du selbst verwenden. Für "private Zwecke". Pro (nachzuweisender) Kopie, musst du eine gewisse Lizenzgebühr an die VG Musikedition abdrücken. Onlineshops müssen (eigentlich) dafür sorgen, dass eine digitale Vervielfältigung nicht geht, und verkaufte Dateien nur ein mal ausgedruckt werden können. Du könntest z.B. zu den Interessenten mit deinen handgeschriebenen Noten fahren, damit sie sich das direkt abschreiben können. Das wäre legal; aber keine massenhafte Verbreitung.
Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Habe damals 13 Songs (das ganze Album) "vernotet", in wenigen Ausführungen als Buch gedruckt, ein Mal für mich selbst und ein Mal für den Künstler als Vorlage mit einem Brief anbei. Digital verschickt an das Musiklabel, den Manager, den Produzenten & dem Künstler selbst bei Gelegenheit in einer Autogrammstunde vorgelegt. Gefreut hat er sich zwar aber zurück kam eben nie was - nicht mal ein Nein. Das ist schon extrem frustrierend wenn man so viel Arbeit investiert aber leider ist es so.
Darum fragt man auch vorher statt nachher. Man muss sich an alle verfügbaren Kontaktadressen wenden. Ein Künstler hat normalerweise ein Management, ein Label, eine Plattenfirma, ein Tonstudio, ect... wenn man nur einmal die Gema fragt und dort hat grade keiner Lust, das zu wissen, darf man nicht aufgeben. Veröffentlichung von [hier Produkt einfügen] ist ein knallharter Job, den Tausende gerne machen würden. Schaffen werden es nur die, die 200% ihrer Zeit darin investieren. "Mal so nebenbei aus Spaß weils mir gefällt" bekommt man höchstens durch Zufall mal eine Chance.
Fakt ist, würde dieses Verbot strikt durchgezogen werden, wäre ich (und viele andere) mit dem Klavierspielen niemals weit gekommen. Es war meiner Familie ohnehin nur durch Unterstützung von Staat & Musikschule (damit waren es nur noch 20€ im Monat! für meinen Unterricht und mehr wäre auch nicht gegangen) möglich, mir den Unterricht zu ermöglichen. Ohne die Verfügbarkeit kostenloser Noten wäre das ganze relativ schnell vorbei gewesen. Aber ich "ernähre" mich eben auch von Stücken, die "von Natur aus" kostenlos verfügbar sind (eben genau zu dem Zweck vom Urheber komponiert/arrangiert & veröffentlicht werden).
Jemand, der sich viele Stunden Mühe macht, sollte auch dafür entlohnt werden. Kostenlose Werbung bringt nur etwas, wenn man noch nicht bekannt ist. Ich stelle meine Musik auch nur zur Verfügung, wenn ich etwas davon habe. Mein Vermieter akzeptiert leider keine "Freude am Hobby" als Bezahlung.
Hier in der Gegend gab es einen Hammondspieler, der brach Konzerte ab sobald es jemand wagte, seine Hände oder die Einstellungen der Zugriegel zu filmen/Fotografieren. Er wollte nicht, dass andere ihn kopieren. Ähnlich ist das mit Noten. Wenn es jemand nicht will, muss ich das akzeptieren.