Peter
Bechsteinfan
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Ich sehe schon eine Berechtigung dahinter, dass die Interpreten an Noten oder beim Vorspielen etwas abbekommen müssen, zumindest wenn die Cover Versionen kommerziell genutzt werden. Immerhin ist der Interpret auch die größte Werbung für sie. Die Mehrheit sucht wohl eher nach Noten zu Song X anstatt nach Noten von Anbieter Y.
Jedoch verstehe ich dies nur bei kommerziellen Anbietern. Wenn jemand kostenlose Transkriptionen anbietet, dann sollten diese auch angeboten werden dürfen. Wenn das Original bereits ein Klavierstück ist, sehe ich es zwar nicht so, aber bei Popstücken wird der Interpret nicht wirklich bedroht.
Nur die kommerziellen Anbieter von Notenblättern werden dann Probleme haben, und ich wette genau deshalb wird genau darauf geachtet, dass keine kostenlose Noten in den Umlauf kommen. Man will schließlich die Rechte teuer an die Verläge verkaufen.
Meiner Meinung nach können sich die Verläge auch einfach mehr Mühe geben. Ich habe schon einige Notenbücher mit Covern, die von nicht kommerziellen Hobbypianisten weit übertroffen worden sind.
Deshalb nehme ich an, dass dieses Verbot auch ganz klar die Qualität der Notenbücher mindert, da sich die Verläge häufig bei der wenigen Konkurrenz nicht ausreichend viel Mühe geben.
Deshalb habe ich mich schon häufig im Nachhinein darüber aufgeregt, dass man zu jedem Musikalbum Hörproben bekommt, aber bei Notenbüchern bekommt man häufig, wenn überhaupt, nur einen kurzen Notenausschnitt (anstatt dass es Hörproben zu jedem Stück gibt).
So, genug ausgekotzt. Zusammengefasst bin ich ziemlich sauer, dass ich häufig Geld für Schrott ausgeben musste, obwohl sehr viele Leute die gewünschte Qualität gerne kostenlos anbieten würden.
Meine Covers sind nicht legal aber sie werden von den Künstlern geduldet solange ich kein Geld damit mache.@Gabriel Mueller Piano:
Das ist ja alles sehr schön, aber hast Du Dir für Deine Cover eine Erlaubnis vom Rechteinhaber geholt?
Und wenn nicht, was macht Dich so sicher, dass Deine Cover legal sind?
CW
Ach? Ja? Hast Du mit den Künstlern kommuniziert? Haben die Dir persönlich mitgeteilt, dass sie das dulden?
Naja, ich finde @hasenbein s Einwand auf die Aussage, die Künstler würden es dulden, nicht ganz ungerechtfertigt.Braucht er gar nicht.
können sie oft gar nichts anderes tun, außer zähneknirschend zu „dulden“Deaktivierungsanfragen der Rechteinhaber werden daher auch oft abgelehnt.
GEMA verwaltet hierzulande auch die Ansprüche und "Deals" ausländischer Verwertungsgesellschaften (und umgekehrt). Jede Verwertungsgesellschaft hat ihre eigenen Regelungen bzw. "Deals" mit Google und sonstigen Streamingdiensten. Also ja, das ist meines Wissens vertraglich geregelt, wobei niemand weiß, wie tiefgehend die Regelungen jeweils sind (wird ja nicht veröffentlicht).Ist das mit der GEMA vertraglich geregelt? YouTube macht die Regeln ja nicht selbst.
Das beschreibt so ziemlich genau "Duldung". Duldet es der Rechteinhaber nicht, muss er halt klagen.können sie oft gar nichts anderes tun, außer zähneknirschend... Dass sie dann damit einverstanden oder gar glücklich sind, ist stark zu bezweifeln.
Zum Beispiel hat mal jemand weißes Rauschen in das System eingetragen - und wenn jetzt ein Video rauscht (zum Beispiel wegen schlechter Technik, oder wenn man einen Wasserfall filmt), werden 100% der Werbeeinnahmen geklaut und man kann sogut wie nichts dagegen tun, außer Einspruch erheben und hoffen, dass ein Mitarbeiter diesen Urheberanspruch nach ein paar Tagen zurück nimmt.
Weißes Rauschen fällt deshalb nicht unter den Urheberschutz, weil es so beliebig ist. Je charakteristischer und unverwechselbarerer ein Klangereignis ist, desto mehr steht eine kreative Eigenleistung, genannt „geistiges Eigentum“ dahinter. Deswegen sind auch keine Liegetöne im Tieffrequenz-Bereich (z.B. gerne mal als Intro verwendet) urheberrechtlich geschützt. Und auch Akkordfolgen oder einen Rhythmus kann man nicht urheberrechtlich schützen.es kann nicht jeder seine Urheberansprüche geltend machen (...) weißes Rauschen
Rechtlich stimmt das. Es passiert aber täglich, dass dieses Content-ID-System auf diese Weise missbraucht wird. Selbst wenn dem Einspruch statt gegeben wird, bekommt man die Werbeeinnahmen nicht zurück. Es gibt noch viele weitere Nachteile dieser automatischen Erkennung, aber das führt hier zu weit.
Aber denkst du dass jemanden jetzt die Einnahmen wegfallen weil der Song auf verschiedenen Instrumenten gecovert wird und verbreitet wird? Dadurch hat das Lied ja eine größere Reichweite.Naja, ich finde @hasenbein s Einwand auf die Aussage, die Künstler würden es dulden, nicht ganz ungerechtfertigt.
Hätte @Gabriel Mueller Piano hingegen gesagt, es ist unerheblich, ob sie es dulden, wäre es etwas anderes.
Wie du selber schreibst:
können sie oft gar nichts anderes tun, außer zähneknirschend zu „dulden“
Dass sie dann damit einverstanden oder gar glücklich sind, ist stark zu bezweifeln.