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partita
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Liebes Forum,
eventuell gibt es ja jemanden, der sich mit der Materie etwas auskennt oder der einen ähnlichen Fall kennt.
Ihr kennt ja größtenteils meine Situation, aber hier nochmal die Kurzzusammenfassung für diejenigen, die es nicht wissen:
Ich studiere im Zweitstudium Klavierpädagogik und finanziere mich momentan hauptsächlich aus der Erteilung von Klavierunterricht. Da ich mittlerweile das 30. Lebensjahr erreicht habe, hat mich die Krankenversicherung (im Folgenden: KV) aus der studentischen Versicherung herausgeworfen, so dass ich nun den gesetzlichen Mindestbeitrag von knapp 160 Euro zahlen muss (hat sich gerade erhöht, habe gerade den Brief bekommen), egal wie viel oder wie wenig ich verdiene.
Nun, mehrere Fragen, die sich mir stellen:
Vielleicht kennt sich irgendjemand von euch ein bisschen in der Materie aus. 160 Euro KV + 32 Euro RV sind für mich momentan wahnsinnig viel, fast unbezahlbar. Wenn irgendetwas davon zu unrecht geschehen sollte oder mir Unterstützung versagt bleibt, die mir eigentlich zusteht, wäre ich da schon gerne dahinter ;)
herzliche Grüße und vielen Dank für eure Antworten,
Partita
eventuell gibt es ja jemanden, der sich mit der Materie etwas auskennt oder der einen ähnlichen Fall kennt.
Ihr kennt ja größtenteils meine Situation, aber hier nochmal die Kurzzusammenfassung für diejenigen, die es nicht wissen:
Ich studiere im Zweitstudium Klavierpädagogik und finanziere mich momentan hauptsächlich aus der Erteilung von Klavierunterricht. Da ich mittlerweile das 30. Lebensjahr erreicht habe, hat mich die Krankenversicherung (im Folgenden: KV) aus der studentischen Versicherung herausgeworfen, so dass ich nun den gesetzlichen Mindestbeitrag von knapp 160 Euro zahlen muss (hat sich gerade erhöht, habe gerade den Brief bekommen), egal wie viel oder wie wenig ich verdiene.
Nun, mehrere Fragen, die sich mir stellen:
- Mir wurde gesagt, das sogenannte Werksstudentenprivileg gelte auch über die Altersgrenze von 30 Jahren hinaus, aber mir wurde auch das Gegenteil gesagt. Kennt sich damit jemand aus?
- Hier z.B. findet man einen Link zu einem Richterspruch, der - wenn ich es richtig verstanden habe - besagt, dass jene Studentin trotz Erreichen der Altersgrenze noch studentisch versichert werden muss. Kann es sein, dass das, was dort steht, aber nur für Beschäftigte gilt und nicht für mich als selbständige Klavierlehrerin?
- Ich habe mich in der Künstlersozialkasse gemeldet (im Folgenden: KSK), da mir gesagt wurde, dass diese die Hälfte meiner Sozialabgaben tragen würde. Das ist aber komplett nach hinten losgegangen: Da mein Studium immer noch die (künstlerische!) Arbeitszeit überwiegt, bekomme ich keinerlei Zuschuss zur KV/PV, muss aber trotzdem für den Betrag, den ich erwirtschafte, RV zahlen. (Konkret soll ich jetzt sogar einiges nachzahlen...:() Meine Professorin und mehrere andere Leute sagten, das könne so nicht rechtens sein, da entweder mein Studium überwiegt - in dem Falle dürfte mich die KSK gar nicht aufnehmen (stimmt das?); oder aber ich arbeite ausreichend viel im künstlerischen Bereich und werde dann auch bezuschusst.
Vielleicht kennt sich irgendjemand von euch ein bisschen in der Materie aus. 160 Euro KV + 32 Euro RV sind für mich momentan wahnsinnig viel, fast unbezahlbar. Wenn irgendetwas davon zu unrecht geschehen sollte oder mir Unterstützung versagt bleibt, die mir eigentlich zusteht, wäre ich da schon gerne dahinter ;)
herzliche Grüße und vielen Dank für eure Antworten,
Partita