Restauration Steinway Raum Süddeutschland / Schweiz

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Jonas82

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9. Jan. 2025
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Hallo zusammen.
Mein erster Beitrag in diesem Forum und ich habe direkt eine Frage: meine Eltern haben mir einen Steinway, Modell M überlassen. Das Instrument ist gut 60 Jahre alt, wurde regelmäßig gespielt und gestimmt, aber nie wirklich überholt. Die Mechanik wirkt recht schwergängig, das würde ich gerne optimieren lassen. Was sonst noch sinnvoll zu erneuern ist, muss ein Experte beurteilen. Äußerlich gäbe es auch ein paar kosmetische Details zu verbessern. Das Instrument steht in der Nähe von Ulm, ich selbst lebe teilweise in Winterthur (Schweiz) und würde den Flügel letztlich auch dort hinbringen.

Hat jemand einen Vorschlag, wo man im Raum Süddeutschland oder eben in der Schweiz eine qualitativ gute Überholung/Restaurierung bekommt? Vermutlich ist die Frage nach dem Preis nicht sehr sinnvoll, dennoch wäre es interessant zu wissen, ob man mit einigen Tausend Euro etwas erreichen kann.

Danke, Jonas
 
Vorab wäre ja auch noch die Elefantenzahn-Frage zu klären! In der Schweiz!?
 
Kommt darauf an, was alles gemacht werden muß.
Bei Uwe Weschenfelder ist Dein Instrument in absolut professionellen Händen.
 
Vorab wäre ja auch noch die Elefantenzahn-Frage zu klären! In der Schweiz!?

Wieso gilt das auch für Restaurierungen ? Ich dachte es gilt nur für den Verkauf. Ach so, der Flügel muss ja nach D und zurück. Vielleicht kennt Jonas einen Freund, der das Instrument mal ein paar Monate unterstellen kann und die Rechnung übernimmt ? Dann wäre es ja nur ein Privattransport und kein Import oder Export. Das wäre ja echt megadoof, wenn die Beläge runter müssten. Rein theoretisch wäre es natürlich auch denkbar, die Mechanik in der Schweiz zu behalten, und "nur" den Rest in D machen zu lassen. Sollte doch auch in der Schweiz Klavierbauer geben, die Tastatur legen, Hammerstiele und Hammerköpfe einleimen können. Hmm..... kniffelige Frage, die bei einer Restaurierung unbedingt zu klären ist. Korinthenkacker gibts bei den Grenzern ja genug. Millionen Menschen ohne Papiere einreisen lassen ist kein Problem, aber wehe es hat jemand die falschen Tastaturbeläge drauf....

Zuletzt spielte ich einen Bösi 225, der mit Kunststoff belegt wurde, da der Verkäufer das Risiko nicht eingehen wollte daß er Ärger bekommt. Der Bösi 225 war von 1979, und davor in Original Zustand, da die Klavierhersteller ja noch tonnenweise Altmaterial hatten, und logischerweise das nicht wegwerfen wollten, obwohl ja das Verbot ab 1975 gilt. Ich bin heilfroh daß mein Blüthner 230 die Originaltastatur behalten hat, und gut poliert sieht das auch fein aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
1- Der Flügel ist in Deutschland, Ulm.
2- Der Flügel soll gefittet werden, mgl. in D.
3- Der Flügel soll dann gen CH, weil der Erbe dort lebt.

Folglich muss der Flügel jetzt oder später eine Grenze queren. Hierzu gelten internationale Verträge und die CITES-Bestimmmungen. Alt genug sollte er sein, m.W. vor 1980/81. Das muss ein für CITES-Aussagen bestätigter Gutachter mit einer Urkunde aussagen.

Mir fiele uU. noch Martin Widmann ein, Clavio-Nick "MaWiMa".
 
Ich verstehe nicht ganz warum ihr hier so ein Lärm macht, das Instrument ist ja alt genug, um mit Elfenbein über die Grenze fahren zu dürfen. Mit Cites wird das ja kein Problem sein. Die Instrumente fahren die ganze Zeit über die D-Ch-Grenze, auch Ch-Pl über D für Reparaturen und ich habe niemals von irgendwelchen Problemen gehört, auch bei Instrumenten mit Elfenbein. Bei Fragen ruf mal Piano-Express an, sie sind mit den Instrumenten jede Woche in der Schweiz unterwegs.
 
Wenn der Flügel vor 1975 gebaut wurde, den genauen Stichtag kann man im Gesetzestext nachlesen, kriegt man den zu privaten Zwecken mit dem originalen Belag über die Grenze mit CITES Exportgenehmigung aus Deutschland (zu beantragen beim Bundesamt für Naturschutz) und CITES Importgenehmigung aus der Schweiz, zu beantragen beim BLV in der Schwarzenburgstr. 155 in Bern.
Zur Beantragung braucht man die Herstellerbescheinigung von Steinway, die problemlos zu bekommen ist.
Außerdem muß man in D noch alle möglichen Angaben machen, z.B. daß er spielbereit ist, man den selber spielt etc. Fotos einreichen usw. Müsste ich selber nachschauen, was ich alles angeben musste.
Ich habe das vor kurzem umgekehrt gemacht, von CH nach D. Alles in allem ein ziemlicher Aufwand, die Schweizer Behörden sind auch nicht das Problem. Da geht auch alles sehr flott, Bearbeitungszeit 4 Tage. In Deutschland dauert es 4 Wochen und was die Beantragung betrifft, da sage ich besser nur folgendes: es gibt tatsächlich eine 90 seitige Anleitung, die man auch als PDF runterladen kann, in der beschrieben ist, wie man die eine DIN A4 Seite Formular online ausfüllt. Hier: https://www.cites-online.de/cites/cites_files/CITES-online-Benutzerhandbuch.pdf
Der Antrag selbst ist hier zu stellen: cites-online.de
Tatsächlich brauchte ich die auch, weil es alle möglichen Plausibilitätsabfragen gibt, die man ohne nicht hinbekommt.
Ich habe selten so eine kafkaeske Absurdität erlebt.
Möglicherweise wurde das System aber mittlerweile verbessert.
Die CITES Bescheinigung kann in D gewährt werden, aber sie muß es nicht. Steht auch im Gesetzestext so drin. Ist also Ermessenssache des Bearbeiters.
Aber probieren kann man's.
 
Bei "Ermessenssachen" bietet sich der Klageweg an, wenn es Schwierigkeiten gibt.
 

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