Kein Befähigungsnachweis oder doch C-Prüfung?

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Vaughan

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18. März 2025
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und vielleicht kann mir jemand dazu die passende Antwort oder einen Tipp geben.
Meine Vorgeschichte: ich bin studierter Musikwissenschaftler, arbeite aber seit 12 Jahren als Musiker. Seit 2013 orgle ich regelmäßig und ohne Befähigungsnachweis in unserer ev. Kirchengemeinde. Zunächst in Vertretung unseres hauptamtlichen Kirchenmusikers, seit dessen Ruhestand im Januar 2024 angestellt auf 20%. Die Stelle selbst ist eine 50%-B-Stelle und noch immer vakant. Sollte sich niemand mit B-Ausbildung bewerben, wird die Stelle möglicherweise eine C-Stelle, das heißt: Sie ist dann nur noch nebenamtlich.
Meine Pfarrer drängen mich, die C-Prüfung zu machen. Dies ist mir aber aufgrund gesundheitlicher Probleme derzeit nicht möglich. Andernorts habe ich aber gelesen, dass eine C-Stelle auch besetzt werden kann mit jemandem ohne Befähigungsnachweis, also ohne C-Prüfung.
Meine Frage: Kann das hier jemand bestätigen?

Viele Grüße,
Vaughan
 
Eigentlich ist die C-Prüfung ja nicht der Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis ist ja die "D"-Prüfung.
 
Also es beantwortet deine Frage nicht richtig. Möglich ist aber, dass dieser Befähigungsnachweis verlangt wird, damit man irgendein Zertifikat hat. Natürlich ist auch möglich, dass die auf den C-Schein verzichten, von sowas habe ich zumindest gehört. Aber die bürokratischen Mühlen mahlen überall anders. Ich würde mal beim Kreiskantor nachfragen.
 
In manchen Landeskirchen kann man die D-Prüfung dadurch machen, dass einer der zuständigen Hauptamtler (oder zwei) mit in den Gottesdienst kommen und sich das anhören und hinterher noch ein paar Fragen stellen und vielleicht das ein oder andere noch vorspielen lassen.
Ob das für die C-Prüfung auch so geht, weiß ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Schließlich ist das doch eine ordentliche Stufe weiter.
In meiner Landeskirche kann man sich für die C-Prüfung manches aus anderen musikalischen Studiengängen (z.B. Schulmusik) anrechnen lassen. Die Orgelteile muss man aber auf jeden Fall machen, es sei denn, man hat tatsächlich schon Orgel studiert.
Man kann sich auch ohne Kurs zur C-Prüfung anmelden. Wenn also die persönliche Situation nicht zulässt, dass man an einem der Wochenkurse teilnimmt, ist die Prüfung dennoch möglich.

Inwieweit es für Deine angestrebte Stelle sinnvoll ist, das ganz ohne Nachweis und mit Deinen Praxiserfahrungen abzudecken, ist von außen schwer zu sagen. Ich würde aber schon versuchen, einen der "Scheine" zu machen, allein, um bei der Bezahlung entsprechend eingruppiert zu werden.
 
Für die C-Prüfung reicht ein Hänschenklein, zweistimmig ausgeführt. :-D
 
Ist das im Erzgebirge so? Ich habe da andere Erinnerungen, die aber vermutlich überaltert sind.
 

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