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Vaughan
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- 18. März 2025
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, und vielleicht kann mir jemand dazu die passende Antwort oder einen Tipp geben.
Meine Vorgeschichte: ich bin studierter Musikwissenschaftler, arbeite aber seit 12 Jahren als Musiker. Seit 2013 orgle ich regelmäßig und ohne Befähigungsnachweis in unserer ev. Kirchengemeinde. Zunächst in Vertretung unseres hauptamtlichen Kirchenmusikers, seit dessen Ruhestand im Januar 2024 angestellt auf 20%. Die Stelle selbst ist eine 50%-B-Stelle und noch immer vakant. Sollte sich niemand mit B-Ausbildung bewerben, wird die Stelle möglicherweise eine C-Stelle, das heißt: Sie ist dann nur noch nebenamtlich.
Meine Pfarrer drängen mich, die C-Prüfung zu machen. Dies ist mir aber aufgrund gesundheitlicher Probleme derzeit nicht möglich. Andernorts habe ich aber gelesen, dass eine C-Stelle auch besetzt werden kann mit jemandem ohne Befähigungsnachweis, also ohne C-Prüfung.
Meine Frage: Kann das hier jemand bestätigen?
Viele Grüße,
Vaughan
ich habe eine Frage, und vielleicht kann mir jemand dazu die passende Antwort oder einen Tipp geben.
Meine Vorgeschichte: ich bin studierter Musikwissenschaftler, arbeite aber seit 12 Jahren als Musiker. Seit 2013 orgle ich regelmäßig und ohne Befähigungsnachweis in unserer ev. Kirchengemeinde. Zunächst in Vertretung unseres hauptamtlichen Kirchenmusikers, seit dessen Ruhestand im Januar 2024 angestellt auf 20%. Die Stelle selbst ist eine 50%-B-Stelle und noch immer vakant. Sollte sich niemand mit B-Ausbildung bewerben, wird die Stelle möglicherweise eine C-Stelle, das heißt: Sie ist dann nur noch nebenamtlich.
Meine Pfarrer drängen mich, die C-Prüfung zu machen. Dies ist mir aber aufgrund gesundheitlicher Probleme derzeit nicht möglich. Andernorts habe ich aber gelesen, dass eine C-Stelle auch besetzt werden kann mit jemandem ohne Befähigungsnachweis, also ohne C-Prüfung.
Meine Frage: Kann das hier jemand bestätigen?
Viele Grüße,
Vaughan