Alle Haydn-Werke sind gemeinfrei, selbstverständlich auch Hob XVI:15.
Und das Notenbild unterliegt keinem Urheberrecht (es sei denn, es handelt sich um ein besonders künstlerisch gestaltetes Notenbild, das für sich selbst als Kunstwerk zählt).
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( NB: Auch Herausgeber von Sammelwerken können locker Urheber sein - und ein solches liegt hier vor.
Locker? Nur wenn die Sammlung als solche eine schöpferische Leistung darstellt. Wenn ich alle Haydn-Menuette untersuche und sortiere und daraus eine Sammlung "Die dreißig schönsten Haydn-Menuette" zusammenstelle, dann könnte das eventuell eine schöpferische Leistung sein. Die einzelnen Menuette bleiben selbstverständlich nach wie vor gemeinfrei, denn ihr Urheber bleibt Haydn.
Du kannst also sämtliche Haydn-Menuette setzen, drucken, herausgeben und verkaufen. Nur wenn Du ohne meine Zustimmung meine Sammlung unter dem Titel "Die 30 allerschönsten Haydn-Menuette" (oder so ähnlich) herausbringst, kommst Du eventuell mit dem Urheberrecht in Konflikt.