Marlene
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und ich habe Deine Aussage nicht geträumt.Nein, habe ich nicht
für Deutschland füllt man dieses Formular aus:
Danke nochmal für den Link, ich hatte zuerst 221 im Visier.
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und ich habe Deine Aussage nicht geträumt.Nein, habe ich nicht
für Deutschland füllt man dieses Formular aus:
Ich habe mir jetzt einmal die Formulare von diversen Behörden heruntergeladen und festgestellt, dass keines wie das andere ist. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/115685 zum Beispiel hat als Ausfüllhilfe den Hinweis, dass die grau unterlegten Felder von der Behörde ausgefüllt werden. Das Feld "Nur Inhaber" ist ein solches, d.h. in diesem Fall hat man als Antragsteller keinen Einfluss darauf, was die Behörde ankreuzt und somit der Käufer eine neue Genehmigung beantragen muss, wenn er das Instrument weiterverkauft.
Vielleicht kann ja ein Jurist mal seine Meinung dazu kundtun, ob es legal ist, die ganzen verschiedenen Antragsformulare eigenständig so zusammenzufassen, wie man es am einfachsten ausfüllen kann. Einen Copyright-Vermerk habe ich nur in einem Fall gesehen und zwar dort, wo ein Verlag das Formular entworfen und der Behörde verkauft hat.
aber jetzt nicht mehr.Dieses Thema umtreibt nicht nur mich
Daher ist anzunehmen, das man grundsätzlich auf der sicheren Seite ist, wenn man bzgl. des Templates sich an das verlinkte des Bundesamtes für Naturschutz (BFN, kein Ministerium, sondern nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV) hält:
Wenn man die Bescheinigung online beantragt, ist das sicher das richtige. Wenn man alten Weg über die Landesbehörden geht, ist es ggf. taktisch sinnvoller, das dortige (sofern vorhanden) angebotene Formular zu nehmen, weil der zuständige Beamte es dann mit „seinem“ Formular einfacher hat.