Der "normale", zivilisierte Ablauf ist der, dass das Verhalten eines Arbeitnehmers einmal, auch mehrfach, wenn denn der AG geduldig ist, im Gespräch besprochen wird. Erst ohne, dann mit Einbezug Betriebsrat oder Belegschaftsvertretung, so vorhanden.
Dann kommt im Wiederholfalle die Abmahnung.
Einmal. Öfter nicht...
Das ist dann kurz vor Ultimo... Da hat einer, der AG, dann schon die Schnauze gründlichst voll.
Dann Kündigung.
20 Abmahnungen... Das hat mit Arbeitsrecht nichts mehr zu tun, das ist Tollhaus, Dummbatz, Pipifax. Da fehlt alles an Konsequenz.
Spätestens die dritte Abmahnung in gleicher Angelegenheit würde mir als Arbeits-Richter Grund geben, dem Abmahn-Schreiberer mal paar Takte hinter die Löffel zu geben. Das entwertete das zweit schärfste Messer, das ein AG hat, sinnloserweise, nutzlos. Als sei eine Abmahnung beliebig, Larifari, Nonvaleur.
Ich bin nun im Arbeitsrecht auch nicht 100pro sattelfest, aber ich hätte - als Laienrichter - dann eine Frage an den juristisch geschulten Vorsitzer in sein Ohr: ob man dieses nichtsnutzige, kasperige, zeitverschwendende Volk nicht gleich mal vor die Türe setzen sollte. Sollen noch eine Runde üben - wie es richtig geht.
Es wird ja schließlich auch niemand gezwungen..., Vorstand einer Dresdner Kulturstiftung zu werden. Und sich mit den Sitten und "Sitten" erfolgreicher Musiker auseinanderzusetzen.