Die Kirche(n) und ihre Vergütung

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MartinH

Guest
In einer anderen Gruppe gelesen (Kirchenmusikliste), Erzbistum München, "Ehrenamtler", Honorar-Entschädigte, Kasualienbegleitung

< Nun wurde uns untersagt, für diesen Aufwand ein Honorar zu verlangen. Standard-Gottes-dienst-Rate, das wars. Diskussionen über Aufwand, Selbständigkeit, Steuerehrlichkeit usw. verlaufen im Sande.

Unmöglich, gerade bei diesem regelmäßig erheblichen Mehraufwand und teils völlig abseitigen Forderungen, bei denen sowohl Neben- als auch Hauptamtliche von den sogenannten "Fachberatern" völlig im Stich gelassen werden. Außerdem glaube ich kaum, dass diese Institution, die außer einem kläglichen Honorar (hier aber sogar auch oft von den Kasulienleuten bezahlt) 0,0 Verantwortung und Absicherung übernimmt, und mit der keinerlei Vertrag besteht, hier in irgendeiner Hinsicht weisungsbefugt ist. Wenn man sich im Vorfeld über ein Angebot einig wird, das über diesen lächerlichen Satz hinausgeht, dann kann das keiner verhindern. Was leider auch wieder anklingt, Streit will man nicht, und der Musik wegen etc...
Wann endlich kriegen diese regelmäßig ausgebeuteten Musiker ihre Hintern hoch und "streiken"? Die Kirchemmusikverbände dürften da wie gewohnt keine große Hilfe sein. Vielleicht, weil man es sich mit den rundum bekannten Kumpels nicht verscherzen will. Da kennt man genug haarsträubrnde Geschichten.
 
Ah, nach einem weiteren Beitrag: er scheint doch irgendwie (geringfügig?) angestellt zu sein. Warum sollte man dann extra Zeit aufwenden, die nicht bezahlt wird? Und wenn man die mitrechnet und als Qualifizierter nicht mal auf Mindestlohn kommt, kann ja was nicht stimmen. Vielleicht sollte auch hier der Staat/Zoll mal die Zügel anziehen.
Ubd da zeigen sich wieder die "Segnungen" des anachronistischen "wir-haben-uns-alle-lieb-" sog. Dritten Wegs:

<Rechtliche Mittel dürfen und wollen wir nicht einsetzen; Einsicht ist allerdings keine zu erwarten.

Mal schauen, wer sich das in Zukunft noch antut und wann sich die schwäbischen Inscheniörs-Organonalos und CD-Player sich verbreiten. Anstatt laufend teure überdrehte Spielzeuge mit erbetteltem Geld (selbst für Turnuswartungen, Wahnsinn) zu bauen und schöne Worte abzusondern und die ganze Welt zu belehren sollten die Verantwortlichen vielleicht mal besser die absoluten Basics in Ordnung bringen.
 
Ubd da zeigen sich wieder die "Segnungen" des anachronistischen "wir-haben-uns-alle-lieb-" sog. Dritten Wegs:

<Rechtliche Mittel dürfen und wollen wir nicht einsetzen; Einsicht ist allerdings keine zu erwarten.

Möglichkeit A:
"Dienst nach Vorschrift" gnadenfrei durchziehen.

Mit dem freundlicher Hinweis:
"Leider kann ich für ihre Hochzeit/Taufe/Beerdigung keine Zusatzleistungen erbringen, denn die Mehraufwände dürfen nicht vergütet werden. Wenn sie Zusatzleistungen möchten, müssen sie in eine andere Kirche, außerhalb des Erzbistums München. Beschwerde bitte an <zuständige Stelle>."

Möglichkeit B:
Kündigen und als freier Organist arbeiten.

Verstehe ich nicht.
Ein Hochzeit z.B. kostet doch gerne mal deutlich >10k€. Da soll kein Hunni für die Musik drin sein!? Und das 'von oben' untersagt? Lächerlich.

"Die Menschn fühlen sich immer weniger durch die Kirche vertreten."
Warum wohl!?

Grüße
Häretiker

PS:
Ich betrachte das ja als Außenstehender (Atheist). Aber es ist selbstverständlich, dass meine Freundin (Organistin) bei Zusatzleitungen einen Extra-Obulus bekommt (vom Brautpaar, ...). Mitunter unterstütze ich sie da (z.B. Sopransax und Orgel).
 
Ah, nach einem weiteren Beitrag: er scheint doch irgendwie (geringfügig?) angestellt zu sein. Warum sollte man dann extra Zeit aufwenden, die nicht bezahlt wird? Und wenn man die mitrechnet und als Qualifizierter nicht mal auf Mindestlohn kommt, kann ja was nicht stimmen. Vielleicht sollte auch hier der Staat/Zoll mal die Zügel anziehen.
Schon mal was von "Ehrenamt" gehört?

Glaubst Du ich bekomme meine Lektorendienste bezahlt?

Denkst Du meine Ordnerdienste werden vergütet?

Bezahlt Dir jemand was, wenn Du einer alten Dame über die Straße hilfst?

Kriegst Du Geld, wenn Du zu Hause am Klavier spielst?
 


Es geht um Sonderwünsche. Da gibt es schon mal Sonderwünsche, die einige Stunden Mehrarbeit erzeugen. Wäre kein Problem,. wenn man dafür eine Vergütung nehmen dürfte. Darf man aber nicht. Darum geht es doch hier, oder!?

Wer Grundkenntnisse in Noten hat, spielt die vom Blatt und kann die nach dem 3. mal auswendig.

Hahahaaaaaa! Noten! Köstlich! Wenn es so einfach wäre, dass man für Sonderwünsche die Noten herumfliegen hätte!

Grüße
Häretiker
 
Es geht um Sonderwünsche. Da gibt es schon mal Sonderwünsche, die einige Stunden Mehrarbeit erzeugen. Wäre kein Problem,. wenn man dafür eine Vergütung nehmen dürfte. Darf man aber nicht. Darum geht es doch hier, oder!?



Hahahaaaaaa! Noten! Köstlich! Wenn es so einfach wäre, dass man für Sonderwünsche die Noten herumfliegen hätte!

Grüße
Häretiker


Was meinst wohl wie viel Zeit Ordnerdienste in Anspruch nehmen - Sperr doch mal bei der Fronleichnamsprozession die Straßen ab und laß Dich von den Radlfahrern anmotzen (die Kraftfahrer hatten wenigstens Verständnis).

Aber es zwingt einen ja niemand ein solches zu tun.

Und Noten - mei, wennst was spielen sollst, kriegst auch die Noten umsonst.

In der Regel hat allerdings jeder ein eigenes Exemplar des GL und doch liegen genug Exemplare auch in der Kirche aus, wo auch wieder mal das eine oder andere geklaut wird (warum auch immer?)

Ich tät ja auch bei uns in der Gemeind ehrenamtlich , also ohne Bezahlung zu den Gottesdiensten spielen, nur der jeweilige "Kantor" dort, welcher dies auch ehrenamtlich tätigt, steht halt mehr auf A Capella, der will keine Orgel.

Mitunter geht es halt nicht immer ums Geld, und wer an ehrenamtlichen Tätigkeiten was verdienen will, der soll es besser gleich bleiben lassen.

Geld verdienen kann man mit seinem Beruf - wenn er die entsprechenden Aufträge bekommt, Ehrenamt ist eine gemeinnützige Sache von der alle was haben.
 
Und Noten - mei, wennst was spielen sollst, kriegst auch die Noten umsonst.

Du verstehst es einfach nicht.

Das Brautpaar oder die Familie des Verstorbenen hat einen Sonderwunsch.
Dieser Sonderwunsch ist kein Gemeindelied.
Kein Gemeindelied.
Es steht nicht im Gesangbuch.
Oder es gibt Noten, aber muss sie arrangieren.
Oder, oder, oder.
Aber es ist kein Gemeindelied.
Es steht nicht im Gesangsbuch oder so.
Weil es kein Gemeindelied ist.
Vielleicht ist es ein Lieblingslied des Verstorbenen.
Das steht aber nicht im Gesangsbuch.
Es gibt Leute, die haben Lieblingslieder, die nicht im Gesangsbuch stehen.
Schwer vorzustellen, ich weiß.
Aber die meisten Lieder dieser Welt stehen nicht im Gesangsbuch.
Ich hoffe, es ist klar geworden.

Ich habe jedenfalls als Unterstützung der Orgenistin auch mal mehrere Stunden am Sopransax geübt. Weil es nicht-trivial war. Und es stand auch nicht im Gesangsbuch. War auch kein Gemeindelied. Im Gesangsbuch stehen auch keine Bearbeitungen für Sopransax und Orgel.

Grüße
Häretiker
 
Hallo zusammen,
ich weiß ja nicht, inwieweit hier noch Diskussions- oder Informationsbedarf zu diesem Thread aus dem letzten Jahr besteht. Im westfälischen Teil des Bistums Münster höre ich oft, dass eine Gemeinde genau eine B-, oder C-Kirchenmusikerstelle mit einer vertraglich festgelegten Wochenstundenzahl hat. Alle, die gelegentlich vertretungsweise spielen, bekommen einen Vertrag über 0,115 Wochenstunden, jeder Dienst wird als Mehrarbeit abgerechnet. Diese Mehrarbeit wird in die Weihnachtszuwendung jedoch nicht miteingerechnet. Eine Vollzeitstelle umfasst 22 Dienste, wofür 39 Wochenstunden angesetzt sind. Pro Dienst sind es also 1,77 Stunden. Als examinierter C-Kirchenmusiker mit fünfzehn Jahren Berufserfahrung (mein Fall) wäre die Eingruppierung nach Entgelttabelle § 23 KAVO Gruppe 5, Stufe 6, also 3570,28 € für eine Vollzeitstelle monatlich. Auf Grundlage des Stundenentgeltes von 21,05 € (Stundenentgelte zur Anlage 5 KAVO gültig vom 1. März 2024) gibt es immerhin 37,26 € pro Messe. Wer etwa in seinem Hauptjob 50000 € pro Jahr verdient, ledig ist und keine Kinder hat, hat ungefähr schon einen Steuersatz von 15 %, hinzu kommen noch die Sozialabgaben. Wer also für 24,24 € netto spielen möchte, soll es gerne tun. Bei der evangelischen Kirche hingegen gibt es pro Vertretung 63,30 € (siehe www.kirchenmusikrecht.de/entgelt-vertretungen-rwl).
Ich habe einem katholischen Pfarrer mal angeboten auf Rechnung zu spielen und ihm vorgerechnet, dass eine (fiktive) Vollzeitstelle mit C-Examen den Arbeitgeber 55468,39 € jährlich kosten würde (ohne Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Zusatzversorgung) und pro Jahr 968 Dienste anfallen bei sechs Wochen Urlaub und zwei Wochen Krankheit. Schon ist man bei 47,38 € pro Dienst.
Dann hat mir mal ein katholischer Pfarrer angeboten, für 25 € zu spielen, ohne dass dieses Geld irgendwo angegeben wird. Das ich habe zweimal gemacht und anschließend darum gebeten, mich nicht mehr zu kontaktieren.
Bei Hochzeiten versuche ich es so zu machen, dass das Brautpaar mich bezahlt, nicht die Gemeinde. Dann berechne ich pauschal 150 €.
Meine Empfehlung: Wenn es sich nicht lohnt, darf man auch gerne mal nein sagen.
 
Wer etwa in seinem Hauptjob 50000 € pro Jahr verdient, ledig ist und keine Kinder hat,
hat einen Grenzabgabensatz von gut 60%. D.h. von 100 Euro brutto mehr bleiben kaum 40 Euro netto übrig, 60 gehen für Steuern und Sozialabgaben drauf.
Und nun rechne nochmal, wieviel netto für einen Vertretungsdienst rausspringt.
Finanziell lohnt sich das sicher nicht.
 

Und nun rechne nochmal, wieviel netto für einen Vertretungsdienst rausspringt.
Das ist natürlich individuell verschieden. Ein Arbeitnehmer zahlt bei 50.000 € jährlich 4650 € in die Rentenkasse, für die AL-Versicherung 650 € und für die Kranken- und Pflegeversicherung 4275 bzw. 1200 €. Ich habe da übrigens schon mit einer durchschnittlichen Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,8 % auf 2,5 % gerechnet, so war es ja in den Nachrichten zu hören. Unter Berücksichtigung des Arbeitgeber-Pauschbetrags beträgt das zu versteuernde Einkommen 38.759 €. Die Durchschnittsbelastung der Einkommensteuer ist dann 18,22 % (da habe ich mich tatsächlich vertan), die Grenzbelastung beträgt 31,85 %. Die Einkommensteuer beträgt dann 7063 € und die Kirchensteuer 636 € (NRW). Dem Arbeitnehmer bleiben von den 50.000 € dann nur 31.526,40 €. Ich komme da immer noch auf 23 oder 24 € für eine Vertretung. Kann ja sein, dass in meiner Berechnung etwas fehlt. Bei 100.000 € Jahreseinkommen als Arbeitnehmer komme ich übrigens auf etwa 20 € für eine katholische Vertretung.

Wer selbständig ist, hat höhere Abgaben, das ist klar. Da kenne ich mich ehrlich gesagt gar nicht so gut aus. Wenn ich davon ausgehe, dass das Einkommen eines Selbständigen dem Arbeitgeberbrutto entspricht, dann ergeben 50.000 € brutto nur etwa 27.000 € Netto.

Wer die Möglichkeit hat, die Vertretung als geringfügige Beschäftigung zu machen, hat außer den 3,6 % RV-Beitrag keine anderen Ausgaben. Und dann gibt es ja noch die Gleitzone.
 
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 50.000 Euro komme ich auf eine Grenzabgabenbelastung von 46,9% (Stkl. 1, keine Kirchensteuer). Von 1.000 Euro mehr Lohn bleiben 531 Euro übrig.
 

Jetzt hats auch beim Weschfried Klick gemacht. Wer wirklich diese scharfe Tennung zwischen Hauptberuf und Nebentätigkeit macht, der sieht wahrscheinlich eher die Grenzabgabenlast am Übergang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit. Allerdings müsste man dann auch bei Gehaltserhöhungen nach dieser Logik denken. Mein Hintergrund ist, dass ich auf den Tag genau zehn Jahre selbständig war und deshalb immer alles an Einkommen zusammengezählt habe und dann natürlich eher auf durchschnittlichen Steuersatz geschaut habe.
 

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