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Stimmt, du hast recht. Die darf man anscheinend jetzt gar nicht mehr vermarkten. Genehmigung dafür gibt es nicht und bereits vergebene Genehmigungen verfallen in einem Jahr. Also wenn, dann jetzt noch schnell verkaufen. Dann darf sich der neue Besitzer damit herum ärgern. Allerdings gilt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter.Auch bei Instrumenten nach 1975?