Bechstein Modell M Bj. 1929

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Jasper

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Bechstein Modell M (180cm) Baujahr 1929 in außergewöhnlich gut erhaltenem Originalzustand. Ich trenne mich von diesem meinem geliebten Instrument, da ich dank Umzug ein ersehntes Größenupdate vornehmen kann. Bis auf den Notenpultfilz ist an ihm alles original und in einem für das Alter hervorragenden Zustand (siehe Fotos). Die Klaviatur aus Naturmaterial ist äußerst gut erhalten, der Resonanzboden rissfrei mit Originallackierung. Die Hammerköpfe könnten noch einmal abgezogen werden, die Röllchen sind in akzeptablem, aber logischerweise nicht neuwertigem Zustand und die Mechanik, die per se schon ein wunderbar kontrolliertes Spiel zulässt, könnte durch ein Durchregulieren noch mehr gewinnen. Die Stimmhaltung ist stabil, die Gußplatte rissfrei (auch an den Bechstein-neuralgischen Ansätzen vom Stimmstock). Kein Mottenfraß. Ein Hörbeispiel ist hier zu finden:
Klangbeispiel

Preisvorstellung sind 3900,- EUR, Standort des Flügels ist Nürnberg.
 

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Es interessiert mich, welches Größenupdate es wird. Wieder ein Bechstein?
 
Welch ein schönes Instrument, danke für das Hörbeispiel!
 
Wird's ein Modell IV? Wenn ja, bin ich gespannt wie ein Flitzebogen auf einen Höreindruck des fertigen Instruments.
 
Danke euch für die Kommentare! Tatsächlich ist die Nicht-Nennung auf den Einfluss von der Bucht zurückzuführen :-). Wobei die Rechtslage uneindeutig ist, was vor allem beim Exportverkauf Schwierigkeiten bereitet (Bsp. siehe hier).
 
. Wobei die Rechtslage uneindeutig ist, was vor allem beim Exportverkauf Schwierigkeiten bereitet (Bsp. siehe hier).
Eigentlich nicht. Vor 1947 hergestellt ist es eine Antiquität und kann bedenkenlos gehandelt werden. Das Baujahr sollte man anhand der Seriennummer nachweisen können. Ideal wäre eine Bestätigung, dass der Flügel bereits ab Werk die Elfenbeintastatur hatte. Könnte allerdings schwierig werden.

Super Einspielung des Hörbeispiels, übrigens.
 
Eigentlich nicht. Vor 1947 hergestellt ist es eine Antiquität und kann bedenkenlos gehandelt werden. Das Baujahr sollte man anhand der Seriennummer nachweisen können. Ideal wäre eine Bestätigung, dass der Flügel bereits ab Werk die Elfenbeintastatur hatte. Könnte allerdings schwierig werden.

Super Einspielung des Hörbeispiels, übrigens.
Danke Dirk, Tastenscherge, das hatte ich überlesen. Und danke für die Blumen:004:
 

Eigentlich nicht. Vor 1947 hergestellt ist es eine Antiquität und kann bedenkenlos gehandelt werden.

Du willst Dich über die Vorgänge schlau machen, die in der neuen EU-Verordnung stehen.

Das mit den Antiquitäten ist Geschichte (sic!), den mit sehr kurzer Übergangsfrist (1 Woche) benötigst Du nun für jeden Handel innerhalb der EU ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung.


EU-Richtlinie ist verlinkt.
 
Oh, danke für die Info. Ich hatte das wohl mitbekommen, dass es da was neues gibt. Leider gab es bisher von offizieller Seite keine verlässlichen Infos. Ich hatte das erst mal so gedeutet, dass Instrumente nach 1975 gar nicht mehr vermarktet werden dürfen. Auch nicht mit CITES Bescheinigung. Aber dass man jetzt auch für eine Antiquität eine Bescheinigung braucht, ging aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht hervor.

Prinzipiell ist die Genehmigung ja auch zu bekommen. Aber es könnte einem ein sturer Sachbearbeiter einen Strich durch die Rechnung machen. So nach dem Motto: ich glaube Ihnen ja, dass das Klavier von 1918 ist, aber wer sagt mir denn, dass das Elfenbein nicht 1990 nachträglich aufgebracht wurde?
 
Also bleibt einem andernfalls nichts anders übrig, als die Elfenbeinbeläge vor dem Verkauf zu entfernen und die Tasten mit Kunststoff neu zu belegen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es fällt mir schwer, zu glauben, dass die Elfenbeinbeläge auf Instrumenten, die 50+ Jahre alt sind, einen derart großen Einfluss auf die heutige Elefantenpopulation haben, dass man an den bisher geltenden Regeln etwas ändern muss - noch dazu so kurzfristig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Tastenbelagerneuerungen so viel gewildert wird oder Klaviertasten für Schmuggel verwendet werden. Naja, die Bürokratie bringt nicht ausschließlich Sinnvolles hervor.

Auf der praktischen Seite: Bis es da Kontrollen bei Verkäufen innerhalb eines Staates gibt, wird es vermutlich noch etwas dauern.
Juristisch ist es trotzdem sehr unangenehm.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alternative: Den Belag vorsichtig ablösen und die Elfenbeinplättchen unauffällig oder einzeln über die Grenze schmuggeln.
 

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