Außergewöhnlich gepflegter und klangschöner Steinway & Sons Flügel B-211, 49.800 EUR

  • Ersteller des Themas florhof
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Demnach wären alle Klaviere mit Tastenbelägen aus Elfenbein unverkäuflich und müssten erst durch solche aus Kunststoff ersetzt werden?

Nein: Anscheinend braucht man für Instrumente nach oder ab Baujahr 1974 eine Bescheinigung dass das Elfenbein schon vor 1974 geliefert (oder gekauft/geschossen) wurde, da seit diesem Jahr der Handel mit Elfenbein verboten ist
 
Es gibt nur eine Vorgehensweise, die angemessen und richtig ist: man löst die Elfenbeinplättchen sorgfältig ab und überführt sie in die Heimat der Elefanten, nach Tansania. Dort bestattet man sie im Ngorongoro-Krater neben dem Grab von Michael Grzimek.

CW
 
Nein: Anscheinend braucht man für Instrumente nach oder ab Baujahr 1974 eine Bescheinigung dass das Elfenbein schon vor 1974 geliefert (oder gekauft/geschossen) wurde, da seit diesem Jahr der Handel mit Elfenbein verboten ist
Waren die Restbestände tatsächlich derart groß? Schließlich gibt es ja Instrumente mit Elfenbeinbelägen, die bis Ende der 1980er Jahre gebaut wurden.
 
Waren die Restbestände tatsächlich derart groß? Schließlich gibt es ja Instrumente mit Elfenbeinbelägen, die bis Ende der 1980er Jahre gebaut wurden.

Das waren aber nur noch einzelne Instrumente mit extra ‚Sonderausstattung‘. Der Rest (99,9%) wird seitdem mit Kunststoffbelag gebaut. Ich denke, dass die großen Hersteller da schon gut vorgesorgt haben. Machen sie ja mit ihren Holzvorräten auch
 
Das waren aber nur noch einzelne Instrumente mit extra ‚Sonderausstattung‘. Der Rest (99,9%) wird seitdem mit Kunststoffbelag gebaut. Ich denke, dass die großen Hersteller da schon gut vorgesorgt haben. Machen sie ja mit ihren Holzvorräten auch
Was die Premiumhersteller betrifft, war es wohl bis Ende der 1980er Jahre noch gang und gäbe, nicht nur bei den Konzertflügeln, und da sind noch recht viele Instrumente im Umlauf.
 
Ich kenne einen Bösi 170 von 1989 mit einteiligem Ebein.
Der B 514XXX, den ich 1990 neu kaufte hatte es gerade nicht mehr.
 
Bei Steingräber gab oder gibt es auch noch Mammut. Ich glaube, das ist vor 1980 gestorben...

Aber im Ernst, das Verbot von Elfenbein hätte schon viel früher erlassen werden müssen und ich möchte nicht echtes Elfenbein unter meinen Fingern spüren und bei jeder Note denken, dass es auch andere Lösungen gegeben hätte.

Disclaimer: Ich bin kein Vegetarier. Es handelt sich nur um EINE persönliche Meinung.
 
Es darf nur mit Elfenbeinprodukten gehandelt werden, bevor Elfenbein in das Artenschutzprogramm aufgenommen wurde. 1976 wurden asiatische, 1990 afrikanische Elefanten in die Liste aufgenommen. Wenn der Flügel vorher gebaut wurde: kein Problem. Baujahr nach 1975 könnte extrem problematisch werden.

Für eine Vermarktungsgenehmigung benötigt man die damalige Ausfuhrgenehmigung des ausführenden Landes. Über 40 Jahre alte Dokumente dürften aber in der Regel sehr schwer zu beschaffen sein. Liegen auch dem Hersteller oftmals nicht mehr vor (sofern dieser überhaupt noch existiert).

Instrumente vor 1947 sind unbedenklich, sie gelten als Antiquität. Baujahr zwischen 1947 und 1975 ist auch halbwegs unproblematisch: es reicht, anhand der Seriennummer das Baujahr nachzuweisen. Und evtl noch glaubhaft machen, dass das Elfenbein nicht nachträglich draufgekommen ist. Nach 1975 ist wie gesagt die damalige Ausfuhrgenehmigung vorzulegen bei der Unteren Naturschutzbehörde, die dann eine Vermarktungsgenehmigung austellt (oder auch nicht). Handel ohne Genehmigung ist strafbar. Auch bereits das Anbieten zum Verkauf ist strafbar. Bereits das Vorhalten zum Verkauf ist strafbar. Bereits die Suche nach einem Käufer ist strafbar. Wer das unterschätzt ist selber schuld.

https://www.br-klassik.de/aktuell/n...luegel-starnberg-prozess-artenschutz-100.html

Auch muss man damit rechnen, dass das als Bumerang irgendwann zurück kommt: dann nämlich, wenn der Käufer den Flügel wieder weiter verkauft. Und dieser neue Käufer den wieder verkauft, z.B. an einen Händler, der das alles weiß. Oder der Käufer will damit in die Schweiz umziehen. Dann trifft das alle in der Kette........
 
Dann nehme ich an, daß Klavierhäuser diese Genehmigung haben.
Jedenfalls bieten renommierte Häuser alte Flügel mit Elefantenzähnen an.
 

Dann nehme ich an, daß Klavierhäuser diese Genehmigung haben.
Jedenfalls bieten renommierte Häuser alte Flügel mit Elefantenzähnen an.

Alt ist ja kein Problem (über 45 Jahre alt), sehr alt auch nicht (da gibt/gab es auch keine Kunstoffbeläge)

Die Händler wissen das bestimmt alle, da dieses Problem ja schon zig Jahre bekannt ist.

in den letzten 50 Jahren wurden wahrscheinlich eh 99,99% aller Klaviere/Flügel mit Kunststoffbelägen verkauft
 
Diese Kombination ist für den Verkäufer , auch privat, sehr verhängnisvoll … es besteht bei diesem Baujahr kaum Aussicht auf eine CITES-Bescheinigung. Der Besitz ist nicht strafbar aber der Verkauf und Erwerb .
Herstellungsjahr in den frühen 1980ern und Elfenbeintastatur waren die Grundkonstellation für die in diesem Artikel beschriebenen Ereignisse:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-muenchen-fluegel-elfenbein-tasten-1.4407169

Da sollte erst mal Klarheit bestehen, bevor man das Instrument verkaufen kann.

Vielleicht hat ja @florhof eine Aufnahme oder Video zu bieten? Und vielleicht Fotos vom Innenleben?
Mindestens letztere sind obligatorisch.

LG von Rheinkultur
 
Herstellungsjahr in den frühen 1980ern und Elfenbeintastatur waren die Grundkonstellation für die in diesem Artikel beschriebenen Ereignisse:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberg-muenchen-fluegel-elfenbein-tasten-1.4407169

Da sollte erst mal Klarheit bestehen, bevor man das Instrument verkaufen kann.

Krasse Geschichte. :018: Schade, dass man selten erfährt, wie solche Sachen tatsächlich ausgehen.
 
Krasse Geschichte. :018: Schade, dass man selten erfährt, wie solche Sachen tatsächlich ausgehen.

Ich bin sehr für Artenschutz. Aber so etwas ist einfach lächerlich. Wenn in einer Tastatur zu einem Zeitpunkt, als dies noch legal war, Elfenbein verwendet wurde, muss so ein Instrument auch verkauft werden dürfen, und zwar ohne Probleme.
 
Ich wäre auch interessiert daran, wie das ausgegangen ist.
 
Krasse Geschichte. :018: Schade, dass man selten erfährt, wie solche Sachen tatsächlich ausgehen.
Google hilft:
Die Tasten dürfen bleiben
Im April hatte ein wertvolles Instrument für Aufsehen gesorgt. Der Flügel von Bösendorfer stand 20 Jahre lang bei Familie Zeidler in Starnberg im Wohnzimmer. Als Sie es nun verkaufen wollten meinte das Landratsamt…das sei illegal, denn: die Tasten des Flügels sind aus Elfenbein. Diese sollten jetzt durch Kunststoff ersetzt werden, so das Urteil. Wir berichteten damals und Besitzer Josef Zeidler sagte uns im April: "Im ursprünglichen Sinn geht es mir darum, dass ich das Instrument so als Ganzes erhalten will, weil es einfach ein tolles Instrument ist und ich es nicht auseinanderreißen will." Jetzt hat ihm das Verwaltungsgericht München Recht gegeben. Das Urteil sei unverhältnismäßig. Familie Zeidler könne sich jetzt auch nachträglich eine Genehmigung zum Verkauf ausstellen lassen. Der Flügel bleibt also ganz!
https://www.klassikradio.de/programm/aktuelles/klassik-news-vom-11-11-2019
 
Wenn ich Mal nicht mehr weiß, wohin mit meinem Geld, würde ich meinen Flügel (1999) mit Elfenbein nachrüsten. Leider hat der Blüthner Tastenbelag nicht die Qualität von Steingräber.Hier und da gibt es noch immer legale Restbestände.
Sollen die Nachkommen dann vor Gericht streiten und ich in der Hölle schmoren.
 

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