Elfenbeintastenbelag - CITES-Bescheinigung

  • Ersteller des Themas Marlene
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„Verkaufe Flügel - VB …“ rückt jetzt eine Hundertschaft an samt Experten, die kontrollieren, ob dieses Instrument wohlmöglich Elfenbein- oder Kunststoffbeläge hat? Wieviele Flügel werden auf ebay inseriert? Werden die alle von Amts wegen überprüft? Die Ämter sind doch alle chronisch unterbesetzt. Und seit alters her gilt: „Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.“ Man weckt ja auch keine schlafenden Hunde.
 
Das interessiert doch in der Praxis keinen außer ein paar Gurken-Sheriffs …
 
Meine tolle reichhaltige Kollektion von Kaviarlöffeln muss ich jetzt, wenn Besuch kommt, immer verstecken. Sie bestehen alle aus Elfenbein und ich will nicht nach einer Denunziation in den Knast gehen. Irgendwie macht Luxusleben einfach keinen Spaß mehr.
Und dann kassieren die Franzosen von mir noch für meinen auf den Champs-Élysées ordnungsgemäß geparkten Hummer horrende Parkgebühren.....diese verdammten Hungerleider und Neidhammel!

CW
 
Und dann kassieren die Franzosen von mir noch für meinen auf den Champs-Élysées ordnungsgemäß geparkten Hummer horrende Parkgebühren
Eine knappe Mehrheit hat für die horrenden Parkgebühren gestimmt - bei einer Wahlbeteiligung von etwas mehr als 5 (FÜNF) Prozent. Diejenigen, die die SUVs fahren, haben auch genug Geld für die Parkgebühren. Also was wird sich ändern? Nichts! Aber mit den Mehreinnahmen kann Frau Hidalgo neue Pöstchen für ihre Parteigenossen schaffen
 
Meine tolle reichhaltige Kollektion von Kaviarlöffeln muss ich jetzt, wenn Besuch kommt, immer verstecken. Sie bestehen alle aus Elfenbein und ich will nicht nach einer Denunziation in den Knast gehen.

Hier geht es ausschließlich um den Besitz-Übergang von Elfenbein. Also kaufen, oder verkaufen, oder vererben oder verschenken. und um das Queren von Grenzen, raus aus einem Land kann geprüft werden, und oder rein in ein Land ...
Der reine Besitz ist m.W. weder privatim noch gewerblich strafbar.
Auch nachträglich meinen Besitz oder vorige Besitzübergänge nachweisen muss ich mal gar nicht. (Vielleicht weckt das schlafende Hunde.)

Ich habe damals die S & S - Nr. 3023 angeboten bekommen, 20.000 USD für einen extrem frühen Steinway-Salonflügel, der - gebaut 1860 noch im Süden Manhattans in einer der vielen Fummelsbuden vor der Fabrik 4th Ave. 52./53. Straße - noch als einer der letzten gerade besaitet war. Eine Ikone des Klavierbaues.

Früher bestritten lauthalse Schreier, dass es überhaupt je Geradsaiter aus dem Hause Steinway gegeben habe ... Die hätten immer schon und nur ... bassüberkreuzt gebaut, das sei schließlich das Merkmal des Steinway'schen Flügelbaues ...
Allein schon das hätte eine Beschaffung reizvoll gemacht.

Aber Hauptmotiv, ich bin vernarrt in den alten Steinway-Ton, und der Henry Jr. muss ein Genie des Resonanzbodenbaues gewesen sein. Und das noch verschärft über die potentielle Reinheit des Geradsaiter-Sounds.
An Nr.1199 im Smithsonian kann man gucken gehen. Von 1858, und gerade besaitet. Ich meine, es sei ein Konzertflügel zwo Meter sechzig, der allererste, oder der älteste noch existente.

Letztlich nicht gekauft den 3023 <hooil>, weil mir eine Idee mangelte, wie mit dem damals bereits betreffs Elfies hanebüchenen US-Zoll umzugehen ...

Später war dann die Idee, von L.A. vermittels Segelboot die Pazifikküste hinauf nach Kanada zu segeln - und die Klaviatur mitzunehmen. Und erst wenn die Klaviatur safe wäre, den Transport des Flügels selbst machen zu lassen. ... Aber da war der Flügel längst weg.

Heute würde ich mich gar nicht zuerst mit irgendwelchen sesselpupigen, Pensions-abwartigen, arbeits- und entscheidungs-unwilligen Landrats-Bediensteten herumschlagen, sondern mir einen für CITES-Zwecke bestallten Gutachter suchen. Das solange, bis ich die Pappe habe, dass so ein Ding außer Landes darf, weil ausreichend alt. Finde ich keinen, dann hätte die USA einen neuen Immigranten - würde das mit 3023 nochmal laufen können.

Für meinen D-270 (Plastik drauf) habe ich auch länger überlegt (und fasziniert des Klaviermachers Sammlung von Elfies bekiekt), um meinen Flügel wieder originalo auszustaffieren, aber es wäre haarig geworden, weil zu der Zeit (1877) noch zweiteilige Auflagen Standard waren, und man erheblich mehr als von 88 Tasten Material hätte verballern müssen. Und auch immer noch Farbunterschiede verblieben wären, anzunehmen.

Dürfte man einteilig bekleben, dann blieben hübsche Eckchen über, aus denen man noch Salz- und Pfeffer-Löffelchen für cwtoons machen kann.

Und wenn irgendein Amtshansel herummault, was man da mit Elfies habe, jaja, Herr Oberamtsrat, das ist Elfenbein, durchaus - von Mammuts aus Sibirien, hat mir Onkel Vladimir geschenkt.

Nasdarowje.
WOMM.
 
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Bei meinem Bechstein befindet sich eine Nummer unten auf einer Querrast, oder wie das heißt. Wäre auch mit dieser eine Altersbestimmung möglich?IMG_2889.jpeg
 
Bei meinem Bechstein befindet sich eine Nummer unten auf einer Querrast, oder wie das heißt. Wäre auch mit dieser eine Altersbestimmung möglich?

Eher unwahrscheinlich. Bei mir ist da 17732 eingeprägt, die Seriennummer ist aber 54974. Vielleicht bei Bechstein nachfragen, ob man aus der Arbeitsnummer Rückschlüsse auf die Authentizität der Seriennummer schließen kann
 
Bei mir ist sie ja noch auf der Gussplatte und auch eine andere, als auf der Rast. Ich dachte, das wäre evtl eine 2te Möglichkeit der Altersbestimmung bei Fehlen der Seriennr
 
Also sich mit Tusche und Pinsel bewaffnen und den Flügel so alt machen, daß der Tastenbelag jenseits von Böse ist. Not macht erfinderisch.
 

Aber man kann den Antrag ja auch direkt in Bonn stellen.

Und man kann bei Unklarheiten und Fragen auch dort anrufen und findet Gehör.


Nicht ich habe Probleme erschaffen, eine Mitarbeiterin in Bonn hat sie aufgeworfen.

Ich würde beim Betrieb, der die Gußplatte lackiert hat, nachfragen, ob sie ein vorher/nachher Bild von der Platte haben, auf der die Seriennummer zu sehen ist.

Diesen Gedanken hatte ich zuerst in Erwägung gezogen, ihn dann aber mit fehlender Hoffnung auf Erfolg verworfen. Aber dann bin ich aufgrund Deines Beitrages doch tätig geworden. Und siehe da, es gibt noch Firmen, die Unterlagen und Fotos ihrer Arbeiten über einen längeren Zeitraum archivieren.

Vorhin habe ich den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen und Fotos an die zuständige Behörde geschickt.
 
Hallo in die Runde,

nach >30 Jahren Klavierabstinenz plane ich den Wiedereinstieg und werde in naher Zukunft mit der Suche nach einen Instrument beginnen. daher bin ich schon etwas länger stiller und interessierter Mitleser hier im Forum (Mr. Tinway, der 7-Meter-Doopel-Flügelsaal, die Flügelwünsche von der Ostsee, der ‚finale Plattenbruch‘, etc). Da dabei das CITES-Thema durchaus relevant werden kann, hier einen großen Dank an die Aufbereitung der Daten!

@OE1FEU: Mir sind beim Durchgehen der Information ein paar Dinge tum den Prozess in Deutschland aufgefallen:

1. Das verlinkte leere Formular vom Bundesamt für Naturschutz enthält nicht die in dem Bildausschnitt genannte Zeile für den Geltungsbereich der Bescheinigung, welches das ausgefüllte Beispielformular aber enthält:
Den Anhang 68082 betrachten
Damit sehen das leere deutsche und das österreichische Antragsformular inhaltlich identisch aus. Welche Variante des Formulars ist denn jetzt gültig bzw. wo gibt es (ohne Registrietung) das Formular mit dieser Zeile?

2. Meine Recherche hat ergeben, dass auch eine zentrale Antragstellung online über das Bundesamt für Naturschutz mit Sitz in Bonn möglich ist. Daneben ist aber teilweise auch eine Antragstellung in den jeweiligen zuständigen Behörden der Bundesländer möglich.
Ich habe exemplarisch auf den Seiten der Landesbehörden in NRW und Bayern nachgeschaut, und da wird genau auf diese Seite des BFN hingewiesen:

NRW: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99093005006000
Bayern: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/1771443288242?localize=false

Stimmt das so oder habe ich da möglicherweise etwas übersehen?
Da fröhlich weiter gepostet wurde ohne Response, hier nochmal die Frage, welches Formular denn nun für Deutschland gilt: das leere Formular hat die Zeile betreffend Inhabergültigkeit nicht, das ausgefüllte aber schon.
 
Da fröhlich weiter gepostet wurde ohne Response, hier nochmal die Frage, welches Formular denn nun für Deutschland gilt: das leere Formular hat die Zeile betreffend Inhabergültigkeit nicht, das ausgefüllte aber schon.

Ich habe mir jetzt einmal die Formulare von diversen Behörden heruntergeladen und festgestellt, dass keines wie das andere ist. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/115685 zum Beispiel hat als Ausfüllhilfe den Hinweis, dass die grau unterlegten Felder von der Behörde ausgefüllt werden. Das Feld "Nur Inhaber" ist ein solches, d.h. in diesem Fall hat man als Antragsteller keinen Einfluss darauf, was die Behörde ankreuzt und somit der Käufer eine neue Genehmigung beantragen muss, wenn er das Instrument weiterverkauft.

Vielleicht kann ja ein Jurist mal seine Meinung dazu kundtun, ob es legal ist, die ganzen verschiedenen Antragsformulare eigenständig so zusammenzufassen, wie man es am einfachsten ausfüllen kann. Einen Copyright-Vermerk habe ich nur in einem Fall gesehen und zwar dort, wo ein Verlag das Formular entworfen und der Behörde verkauft hat.

Wäre ein solches Formular zu Antragstellung legal:

antrag_5.jpg
?
 
Ich habe Antragsformular 224 (ganz unten im Text anklicken) verwendet. Meiner Erinnerung nach hast Du, @OE1FEU, das für Deutschland genannt.
 

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