Bitte mal anschauen, benötigen Hilfe

Wer sagt denn, dass die Leiche in der Wohnung verwest ist? Viel schlimmer dürfte Zigaretten- oder Zigarrengeruch sein, falls dort geraucht wurde.

Es stand nur was von einem "Sterbefall".

Daher kann ich jetzt nicht ausschließen, daß der Leichnam längere Zeit in der Wohnung verbrachte.

Ein solches Instrument kann einem die ganze Wohnung mit Leichengeruch verpesten, ein "vollgequalmtes " Instrument ist da weniger arg.

Rauchgeruch verschwindet auch mit der Zeit - Verwesungsgeruch nicht.

Gab schon einige Kollegen die versucht haben Verwesungsgeruch aus dem Instrument zu bekommen....da haste keine Chance.

Selbst mit Überdecken von Aromaölen, dringt der Verwesungsgeruch durch.
 
Hallo, in diese Richtung wollte ich den Chat nicht, kann aber beruhigen - der ältere Mann ist im Krankenhaus eingeschlafen. Es ist ein sehr aufgeräumter Seniorenhaushalt.... voller Kunstgegenstände, Plastiken, Bildern usw... eben Kunstliebhaber die sich gegönnt haben was ihnen gefiel. Ja und ich habe auch mal einen Gegenstand unter das Klavier geschoben damit niemand stürzt.... In der Villa wurde nie geraucht. Ansonsten haben wir ja nun schon einmal einen Richtwert... Wir hatten bei August Förster auch den damaligen Verkaufspreis erfahren... 11395 Reichsmark... Ein gutes Auto kostete damals 3000 Reichsmark... Vielleicht sind meine Bilder auch nicht so besonders, die Oberfläche des Flügels ist matt. Das Design hat uns, wenn wir beim musizieren dabei waren, nie irgendwie gestört, ist eigentlich schön (ich bin eher der Bauhaus-Liebhaber!).. Jetzt nur noch den Liebhaber finden und beim Klavierstimmer versuchen wir Angaben zum Zustand des "Inneren" zu bekommen. Wir werden einen Großteil der Gegenstände einlagern, jedoch nicht den Flügel (zu groß), der ist wirklich abzugeben (mit Klavierhocker)
 
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Mir persönlich gefällt das besser als ein "schwarzer Kasten". Aber ich habe bereits einen (leider schwarzen) Flügel.

Der Klavierstimmer kann dir am besten Auskunft über Zustand und entsprechendem Wert geben. Brauchen die Hämmer neue Filze, muss die Mechanik reguliert werden, sind die Saiten taub, gibt es Risse im Stimmstock oder Resonanzboden? etc.
Vielleicht bekommst du auch ein Gutachten, das beim Verkauf hilfreich ist.
 
Ich würde ohne den Flügel selbst vor Ort gesehen zu haben auf einen Verkaufspreis zwischen 800 und 1.800 € tippen, je nach Zustand. Sollte er in den letzten Jahren für etliche Tausend Euro generalüberholt worden sein, dann wäre es mehr. Aber danach sieht es nicht aus.

Sollte der Flügel Elfenbeintasten haben (wovon ich ausgehe), dann ist er quasi unverkäuflich. Denn dafür braucht man neuerdings eine Vermarktungsgenehmigung. Wenn man die als Verkäufer nicht vorher besorgt, dann wird man ihn wohl gar nicht loswerden.

Also: den letzten Klavierstimmer finden oder einen Klavierbauer kommen lassen um den aktuellen Zustand einschätzen zu können. Und dann gegebenenfalls eine Vermarktungsgenehmigung für das Elfenbein besorgen.
 
Sorry, wenn der morbide Humor manchem zu nahe tritt, dies hat sicherlich niemand beabsichtigt. Er dient auch der inneren Abgrenzung gegenüber dem Sterben als unvermeidlichem Ende des Klavierspielerlebens, humorvolle Personen leben im Schnitt länger.

Ich bin gespannt auf die technische Expertise.
 
Mich interessiert die technische Expertise ebenfalls. Spannendes Instrument, der Stil ist irgendwie witzig. Eigenes Interesse ihn zu erwerben besteht allerdings nicht.
 

Sorry, wenn der morbide Humor manchem zu nahe tritt, dies hat sicherlich niemand beabsichtigt.
Ich halte es nicht nur für morbiden Humor sondern auch für eine nützliche Information. Man weiß ja nie was auf einen zu kommt. Zumindest muss ich jetzt, falls ich mal zu einem Flügel kommen sollte, für den Fall des Ablebens nicht nur für den Kater sondern auch für den Flügel vorsorgen.
 
Sollte bei einem Baujahr 1936 eigentlich kein Problem sein.
Soweit ich weiß (und es kann auch regionale Unterschiede geben), ist die Genehmigung aber nur für eine konkrete Transaktion gültig. Dh nicht der Flügel an sich bekommt die Genehmigung, sondern der Verkauf von Flügel X von Person A an Person B wird genehmigt, innerhalb eines gewissen Zeitrahmens ab Ausstellung der Genehmigung.
 
Soweit ich weiß (und es kann auch regionale Unterschiede geben), ist die Genehmigung aber nur für eine konkrete Transaktion gültig. Dh nicht der Flügel an sich bekommt die Genehmigung, sondern der Verkauf von Flügel X von Person A an Person B wird genehmigt
Ist das wirklich so? Mein kürzlich erworbener S&S hat auch Elfenbeintasten. Der Händler hat mir eine Bescheinigung des Herstellers (S&S HH) geschickt, wo für diesen Flügel mit der gegebenen Seriennummer das Baujahr und die Ausstattung mit Elfenbein bestätigt wird. Die Bestätigung ist auf Okt 2022 datiert, ich vermute, das ist das Ankaufsdatum des Händlers.

Naiverweise gehe ich davon aus, dass, sollte das Instrument irgendwann veräußert werden, diese Bescheinigung ausreicht, damit der Verkauf legal ist. Liege ich da falsch?
 
Wie gesagt, es kann regionale Unterschiede geben. Meine (nicht 100% abgesicherte) Information gilt für Wien. Da es eine EU-Regelung ist, sollten die Unterschiede aber nicht allzu groß sein...
 
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so, ist ja eine ganz interessante Unterhaltung geworden, hier noch zwei Bilder der Tastatur (einmal mit Hocker).... Klavierstimmer ist gefunden, kommt gleich Anfang Februar...... und der Flügel hat nur drei Beine... die anderen Gegenstände sind da Bewegungsfreiheit herrschen muss, einfach mal dort drunter geschoben wurden..... Das mit der Verkaufsgenehmigung scheint nur für Musikinstrumente ab Baujahr 1975 zu gelten..... Klarheit aber noch nicht ganz vorhanden, wenn ich Unterlagen zu dem Elefanten aus dem Jahre 1925 finde reiche ich die noch nach...vielleicht kann man den damit wiederbeleben......
 
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so, ist ja eine ganz interessante Unterhaltung geworden, hier noch zwei Bilder der Tastatur (einmal mit Hocker).... Klavierstimmer ist gefunden, kommt gleich Anfang Februar...... und der Flügel hat nur drei Beine... die anderen Gegenstände sind da Bewegungsfreiheit herrschen muss, einfach mal dort drunter geschoben wurden..... Das mit der Verkaufsgenehmigung scheint nur für Musikinstrumente ab Baujahr 1975 zu gelten..... Klarheit aber noch nicht ganz vorhanden, wenn ich Unterlagen zu dem Elefanten aus dem Jahre 1925 finde reiche ich die noch nach...vielleicht kann man den damit wiederbeleben......
Nein, ab Baujahr 1976 dürfen die Instrumente mit Elfenbein GAR NICHT MEHR gehandelt werden, dh wenn du die verkaufen möchtest, musst du vorher die Beläge tauschen lassen. Für Instrumente davor ist eine CITES-Bescheinigung einzuholen.

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