
silversliv3r
- Dabei seit
- 14. Juni 2009
- Beiträge
- 368
- Reaktionen
- 0
Laut Gesetz verfällt das Urheberrecht in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Mich würde aber interessieren, was eigentlich genau passiert. Was geht nun in die öffentliche Hand über, das Manuskript, die Erstausgabe oder noch etwas anderes? In der IMSLP-Bibliothek finden sich ja bei alten Komponisten zahlreiche Ausgaben von Verlagen wie Breitkopf & Härtel, aber wie kommt es, dass diese "Public Domain" sind?
Ein anderes Beispiel wären etwas neurere Komponisten wie Debussy. Die Ausgaben, die in der IMSLP-Bibliothek als "Public Domain" gekennzeichnet sind, sind die originalen Durand-Ausgaben, mir ist das letztens aufgefallen, als ich in der Zentralbibliothek Hamburg war. Bei Debussy gibt es ja soweit ich weiß, keinen Urtext wie bei Beethoven, die Technik war doch schon so fortgeschritten, dass die Durand-Ausgabe eigentlich als Urtext gelten könnte, muss dann Durand tatsächlich die Noten, die sie haben, frei zur Verfügung stellen?
Das verwirrt mich alles ein wenig..
Alles Liebe
Ein anderes Beispiel wären etwas neurere Komponisten wie Debussy. Die Ausgaben, die in der IMSLP-Bibliothek als "Public Domain" gekennzeichnet sind, sind die originalen Durand-Ausgaben, mir ist das letztens aufgefallen, als ich in der Zentralbibliothek Hamburg war. Bei Debussy gibt es ja soweit ich weiß, keinen Urtext wie bei Beethoven, die Technik war doch schon so fortgeschritten, dass die Durand-Ausgabe eigentlich als Urtext gelten könnte, muss dann Durand tatsächlich die Noten, die sie haben, frei zur Verfügung stellen?
Das verwirrt mich alles ein wenig..
Alles Liebe
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: