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partita
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Ihr Lieben,
da ich bisher immer unter die Kleinunternehmerregelung gefallen war (ich war noch im Studium und währenddessen bereits selbständig), sich dies aber 2016 voraussichtlich ändern wird (denn im Februar schließe ich mein Studium ab und kann daher vollzeit arbeiten), wollte ich einmal fragen, wie es mit diesen neuen Gesetzen zur Umsatzsteuer bei freiberuflichen Musiklehrern in der Praxis nun aussieht.
Sind wir nun automatisch umsatzsteuerbefreit, muss/kann man evtl. einfach irgendwo eine solche Befreiung beantragen oder muss man bestimmte Dinge nachweisen (zB dass man auch Schüler in einer Art studienvorbereitenden Ausbildung hat)? Falls letzeres: Wird dann von Schüler zu Schüler entschieden, ob er für ein Studium vorbereitet wird oder reicht es, wenn man einige solche vorzuweisen hat (habe ich nämlich)?
Und falls ich 2016 erstmalig über den Freibetrag kommen sollte und zahlen müsste (7%, richtig?) - dann muss ich für 2016 rückwirkend noch nicht zahlen, sondern erst für 2017, habe ich das richtig verstanden?
herzliche Grüße und danke,
Eva
da ich bisher immer unter die Kleinunternehmerregelung gefallen war (ich war noch im Studium und währenddessen bereits selbständig), sich dies aber 2016 voraussichtlich ändern wird (denn im Februar schließe ich mein Studium ab und kann daher vollzeit arbeiten), wollte ich einmal fragen, wie es mit diesen neuen Gesetzen zur Umsatzsteuer bei freiberuflichen Musiklehrern in der Praxis nun aussieht.
Sind wir nun automatisch umsatzsteuerbefreit, muss/kann man evtl. einfach irgendwo eine solche Befreiung beantragen oder muss man bestimmte Dinge nachweisen (zB dass man auch Schüler in einer Art studienvorbereitenden Ausbildung hat)? Falls letzeres: Wird dann von Schüler zu Schüler entschieden, ob er für ein Studium vorbereitet wird oder reicht es, wenn man einige solche vorzuweisen hat (habe ich nämlich)?
Und falls ich 2016 erstmalig über den Freibetrag kommen sollte und zahlen müsste (7%, richtig?) - dann muss ich für 2016 rückwirkend noch nicht zahlen, sondern erst für 2017, habe ich das richtig verstanden?
herzliche Grüße und danke,
Eva