Ist das so, dass es eine klare gesetzliche Regelung gibt?
Es geht in solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten zuallererst immer um einen fairen Interessenausgleich. Zweifel an der Absicht zur Fairness könnte gleich schon begründen, wenn, statt untereinander zu reden, gleich ein Anwaltsschreiben komme..
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, und das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (klavierspeilen zu dürfen, unter Beachtung der Ruhezeiten) ebenso.
Mir wäre nicht bekannt, dass Klavierspielen unter "ruhestörendem Lärm" befunden werden dürfte. Also sollten a priori erstmal die gesetzlichen und/oder privatvertraglichen Spielregeln greifen, d.h. mittags zwischen 13 und 15 Uhr sollte Ruhe sein, und nachts zwischen 22 und 8 Uhr meines Wissens.
Das Eingrenzen von Klavierspielen auf max. 2 Stunden am Tage scheint etwas zu sein, was Haus- und Grundbesitzervereine ihren Mitgliedern, den Hauseigentümern, anempfehlen. Ich, ICH... würde als Mietinteressent so einen vorgelegten Vertragsentwurf nicht einfach so unterschreiben, sondern den Passus streichen und auf gesetzliche Regelungen verweisen ("Eine Geräuschentwicklung wird gesetzliche Regelungen respektieren." Bomms, aus, mehr nicht.) Falls der Hausbesitzer mir das Anmieten einer Wohnung verwehrte, weil ich seinen "Spezialmietvertrag" änderte, würde ich ihm eine Kontrollklage oder ggf. Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote ankündigen.
Einen evtl. eigenen Anwalt würde ich vor Mandatserteilung fragen, ob er Mietshausbesitzer ist oder vertritt undoder solche und Haus- und Grundeigentümervereine vertritt - da sind dann nicht nur denkbare Interessenkollisionen..
Es gibt eine Klientel unter Mietshausbesitzern, die genau deswegen Hausbesitzer sind, weil es ihnen Macht über andere Menschen zu verleihen scheint. (Habe solche Gestalten paarmal schon an Studienorten kennengelernt.. ) Es ist aber schlicht nur so, dass ein Mieter Kunde des Objektes "Wohnraum" ist, ein Vermieter hat daraus nicht das Recht, einem mehr als die gesetzlichen Schranken aufzuerlegen. Manche denken das, aber dieses Denken lässt sich wenn nicht austreiben, so doch hart bekämpfen. (..und bevor jemand sich ärgert: bin selbst Hausbesitzer.)
Unabhängig davon sind Körperschallentkopplungen (mittels dämpfenden Untersetzern oder Streifen) sicherlich sinnvoll. Einen dieserhalb anfragenden, beauftragten Anwalt ("Schalldämmaßnahmen"?) hingegen würde ich schriftlich befragen, ob sein Mandant sich zur Kostenübernahme (Lieferung plus Montagekosten) bereitfände.
Aber ich bin kein Anwalt, daher ist dies auch keine Rechtsverbratung. Man sollte also immer einen des Rechtes Kundigen heranziehen. Ich schrieb davon, was ICH täte. ;)