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chopin92
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- 18. Sep. 2012
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Hallo,
nachdem ich mich nun gründlicher informiert habe, wie das alles läuft mit dem Unterricht geben, ohne das schwarz zu machen, habe ich noch einige Fragen... oder will zumindenst zur Sicherheit noch einmal alles zusammenfassen, und eure Meinung dazu hören, bevor ich mich beim Finanzamt blamiere oder irgendetwas falsch mache.
Kurz zu meiner Person, was wahrscheinlich relevant ist: Ich studiere Klavier und beziehe noch Kindergeld, kein BaFög, bin 21 Jahr alt.
1. Klavierunterricht zu geben, zählt als eine freiberufliche Tätigkeit, weswegen ich kein Gewerbe anmelden muss, aber die freiberufliche Tätigkeit muss ich dennoch beim Finanzamt angeben. Woher weis ich, ob ich schon eine Steuernummer habe oder erst noch eine bekommen muss?
2. Bis 17.500€ im Jahr muss ich keine Gewerbe und Mehrwertsteuer zahlen. Also berechne ich für eine Unterrichtsstunde die ich gebe keine Mehrwertsteuer, sondern nur das Geld für die Dienstleistung, richtig? Aber ich darf ja als Student garnich mehr als 400€ verdienen denke ich, um das eben steuerfrei machen zu können, oder? 400x12 ergeben 4800€ im Jahr. Also was hat es mit den 17.500 auf sich, die ich sowieso nicht erreichen werde?
3. Entstehen dann für mich irgendwelche kosten, die ich an das Finanzamt abführen muss. Wenn ich keine Steuern zahlen muss, dann nicht oder? Oder gibt es eine gewisse Gebühr für die Anmeldung oder muss ich trotzdem einen bestimmten Betrag immer abgeben? Ich würde vermutlich nicht mehr als 200€ im Monat verdienen und in manchen Monaten vielleicht noch weniger (Ferien würde ich ich fast keinen Unterricht geben). Ich habe bisschen Sorgen das ich dann mehr Minus als Plus machen würde.
4. Ich müsste dann ja Buchhaltung betreiben... schreibe ich dann für jede gegebene Stunde eine Quittung? Oder einmal im Monat, oder einmal im Quartal? Das ist jetzt eine vielleicht doofe Frage aber, die Quitung muss ich dann ja kopieren oder? Einmal für mich und einmal für meine Schüler, oder unterschreiben die das einmal und ich hefte mir das dann ab? Die Frage bezieht sich jetzt auf den Fall der Barzahlung. Wenn mir Geld überwiesen würde (was dann vertraglich so festgelegt wurde), dann hefte ich einfach meinen Kontoabzug ab, oder lass mir den Überweisungsträger geben, richtig?
Ich finde das alles wahnsinnig kompliziert und ich hoffe ihr könnt mir sagen, ob ich das alles richtig sehe und meine Fragen beantworten.
Beste Grüße
nachdem ich mich nun gründlicher informiert habe, wie das alles läuft mit dem Unterricht geben, ohne das schwarz zu machen, habe ich noch einige Fragen... oder will zumindenst zur Sicherheit noch einmal alles zusammenfassen, und eure Meinung dazu hören, bevor ich mich beim Finanzamt blamiere oder irgendetwas falsch mache.
Kurz zu meiner Person, was wahrscheinlich relevant ist: Ich studiere Klavier und beziehe noch Kindergeld, kein BaFög, bin 21 Jahr alt.
1. Klavierunterricht zu geben, zählt als eine freiberufliche Tätigkeit, weswegen ich kein Gewerbe anmelden muss, aber die freiberufliche Tätigkeit muss ich dennoch beim Finanzamt angeben. Woher weis ich, ob ich schon eine Steuernummer habe oder erst noch eine bekommen muss?
2. Bis 17.500€ im Jahr muss ich keine Gewerbe und Mehrwertsteuer zahlen. Also berechne ich für eine Unterrichtsstunde die ich gebe keine Mehrwertsteuer, sondern nur das Geld für die Dienstleistung, richtig? Aber ich darf ja als Student garnich mehr als 400€ verdienen denke ich, um das eben steuerfrei machen zu können, oder? 400x12 ergeben 4800€ im Jahr. Also was hat es mit den 17.500 auf sich, die ich sowieso nicht erreichen werde?
3. Entstehen dann für mich irgendwelche kosten, die ich an das Finanzamt abführen muss. Wenn ich keine Steuern zahlen muss, dann nicht oder? Oder gibt es eine gewisse Gebühr für die Anmeldung oder muss ich trotzdem einen bestimmten Betrag immer abgeben? Ich würde vermutlich nicht mehr als 200€ im Monat verdienen und in manchen Monaten vielleicht noch weniger (Ferien würde ich ich fast keinen Unterricht geben). Ich habe bisschen Sorgen das ich dann mehr Minus als Plus machen würde.
4. Ich müsste dann ja Buchhaltung betreiben... schreibe ich dann für jede gegebene Stunde eine Quittung? Oder einmal im Monat, oder einmal im Quartal? Das ist jetzt eine vielleicht doofe Frage aber, die Quitung muss ich dann ja kopieren oder? Einmal für mich und einmal für meine Schüler, oder unterschreiben die das einmal und ich hefte mir das dann ab? Die Frage bezieht sich jetzt auf den Fall der Barzahlung. Wenn mir Geld überwiesen würde (was dann vertraglich so festgelegt wurde), dann hefte ich einfach meinen Kontoabzug ab, oder lass mir den Überweisungsträger geben, richtig?
Ich finde das alles wahnsinnig kompliziert und ich hoffe ihr könnt mir sagen, ob ich das alles richtig sehe und meine Fragen beantworten.
Beste Grüße