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walter1304
Guest
Hallo zusammen,
mein Klavierlehrer verlässt Ende des Sommers die private Musikschule, an der er mich unterrichtet. Ich würde gerne weiterhin bei ihm Unterricht nehmen. Er unterrichtet auch privat, es ist ihm allerdings durch eine Klausel in seinem Arbeitsvertrag untersagt, Ex-Schüler der Musikschule zu unterrichten (Frist: bis 1 Jahr nach Ausscheiden). Den genauen Wortlaut kenne ich nicht. Ich frage mal die Spezialisten hier: Sind solche Klauseln grundsätzlich und arbeitsrechtlich überhaupt verbindlich und zulässig? Wettbewerbsverbot aus Arbeitsverträgen der freien Wirtschaft kennt man ja, und die sind ja durchaus erlaubt. Hat jemand Erfahrung damit? Ich werde zunächst versuchen mit dem Chef der Schule eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mal schauen....
mein Klavierlehrer verlässt Ende des Sommers die private Musikschule, an der er mich unterrichtet. Ich würde gerne weiterhin bei ihm Unterricht nehmen. Er unterrichtet auch privat, es ist ihm allerdings durch eine Klausel in seinem Arbeitsvertrag untersagt, Ex-Schüler der Musikschule zu unterrichten (Frist: bis 1 Jahr nach Ausscheiden). Den genauen Wortlaut kenne ich nicht. Ich frage mal die Spezialisten hier: Sind solche Klauseln grundsätzlich und arbeitsrechtlich überhaupt verbindlich und zulässig? Wettbewerbsverbot aus Arbeitsverträgen der freien Wirtschaft kennt man ja, und die sind ja durchaus erlaubt. Hat jemand Erfahrung damit? Ich werde zunächst versuchen mit dem Chef der Schule eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mal schauen....