E
engel99
- Dabei seit
- 12. Juli 2013
- Beiträge
- 4
- Reaktionen
- 0
Ich habe nun extra ein freistehendes Haus für einen hohen Preis angemietet damit mir keine Steine mehr in die Scheiben geworfen werden oder rohe Eier wie in der ETW, die ich deswegen extra verkaufte.
Ich habe einen wunderschönen Blüthner-Flügel BJ 1901. Ich spiele sehr viel nachts, und da es hier eigentlich recht einsam ist und die nächsten Häuser weiter fort habe ich jetzt in den warmen Tagen nachts auch einen Spalt von der grossen Fensterschiebescheibe aufgelassen. Draussen plätschert noch der Teich, dann kommen noch mehrere Hecken, dann kommt die Strasse, danach noch eine grosse Wiese. Dahinter steht ein kleines Hotel.
Die Inhaber haben mir nun heute morgen einen Zettel, nicht einmal mit persönlicher Ansprache, obwohl sie mich kennen, in den Briefkasten gelegt: "Guten Morgen, bitte unterlassen Sie das nächtliche Spielen da sich unsere Gäste beschwert haben". Ich meine doch, dass mir in einem freistehenden Haus niemand so einfach auf so eine plumpe Weise Befehle geben kann, oder irre ich mich da?
Ich meine, zumindest bei geschlossenen doppelt isolierten grossen Fensterscheiben habe ich doch das Recht auch nachts zu spielen, oder ist das falsch? Meine unmittelbaren Nachbarn, da es eigentlich eine versetzte DHH ist, hören nichts und sagen auch nichts. Nur diese Leute mit dem Hotel und auf eine solche Weise, nicht einmal mit persönlicher Ansprache. "Guten Morgen, bitte unterlassen Sie das". Das muss ich mir doch eigentlich nicht bieten lassen bei 1 600 Euro monatliche Miete? Das Haus ist traumhaft schön geworden und der Flügel ist auch traumhaft schön, da steckt wohl eher der Neid wieder einmal dahinter.
Weiss jemand von Euch die genauen Bestimmungen?
Danke für eine Antwort von
engel99
Ich habe einen wunderschönen Blüthner-Flügel BJ 1901. Ich spiele sehr viel nachts, und da es hier eigentlich recht einsam ist und die nächsten Häuser weiter fort habe ich jetzt in den warmen Tagen nachts auch einen Spalt von der grossen Fensterschiebescheibe aufgelassen. Draussen plätschert noch der Teich, dann kommen noch mehrere Hecken, dann kommt die Strasse, danach noch eine grosse Wiese. Dahinter steht ein kleines Hotel.
Die Inhaber haben mir nun heute morgen einen Zettel, nicht einmal mit persönlicher Ansprache, obwohl sie mich kennen, in den Briefkasten gelegt: "Guten Morgen, bitte unterlassen Sie das nächtliche Spielen da sich unsere Gäste beschwert haben". Ich meine doch, dass mir in einem freistehenden Haus niemand so einfach auf so eine plumpe Weise Befehle geben kann, oder irre ich mich da?
Ich meine, zumindest bei geschlossenen doppelt isolierten grossen Fensterscheiben habe ich doch das Recht auch nachts zu spielen, oder ist das falsch? Meine unmittelbaren Nachbarn, da es eigentlich eine versetzte DHH ist, hören nichts und sagen auch nichts. Nur diese Leute mit dem Hotel und auf eine solche Weise, nicht einmal mit persönlicher Ansprache. "Guten Morgen, bitte unterlassen Sie das". Das muss ich mir doch eigentlich nicht bieten lassen bei 1 600 Euro monatliche Miete? Das Haus ist traumhaft schön geworden und der Flügel ist auch traumhaft schön, da steckt wohl eher der Neid wieder einmal dahinter.
Weiss jemand von Euch die genauen Bestimmungen?
Danke für eine Antwort von
engel99