Hier gehen einige Begriffe anscheinend etwas durcheinander..
Beweislast-Umkehr tritt nach 6 Monaten ein: auf Verlangen des Händlers hat dann - im Gegensatz zum vorig geltenden Recht binnen der ersten 12 Monate - der Kunde dem Händler (Vertragspartner) nachzuweisen, dass der monierte Fehler bereits bei Kauf implizit vorhanden gewesen sei.
Insofern ist das neue EU-Recht, das sich dafür abfeierte, die gesetzliche Gewährleistung von einem auf zwei Jahre verbindlich angehoben zu haben, im krassen Falle eine nachteilige Sache für den Verbraucher, eine Verschlechterung. Denn diese Beweislast-Umkehr wird bei vielen Gebrauchsgegenständen dem Laien-Kunden im harten Falle NICHT gelingen. Der Händler kann sich dann sanft eins grinsen..
Die Lobbyisten, die in Brüssel Schlange stehen, grinsen sowieso. Wie denn auch Brüssel allgemein eine Veranstaltung für die Industrie und gegen die Verbraucher ist. Wenn sich auch die Brüsseler Eurokratie sehr gern hinter behaupteten Dingen wie Umweltschutz und Verbraucherschutz verstecken möchte.
OT Beispiel? Die Vorschriften zum Umgang mit Fleisch zum Verkauf an Endverbraucher:Laborpflicht. Bei Einführung eine per Lobby eiskalt implementierte Nummer der großen Fleischereibetriebe, Konzerne wie zB Westfleisch und Tönnies und viele andere. Mit dem Ziel, per Laborpflicht, die der kleine Fleischereibetrieb finanziell nicht leisten kann, diese vom Markt zu drängeln.
Die Argumentation in Brüssel aber ist Standard (Sandmännchenaugenstreuverfahren): Laborpflicht diene dem Verbraucherschutz..!..
Dass die Hersteller (abseits der Händlerschaft und deren Dinge ergänzend) noch eine "Garantie" abgeben, ist oft auch nur eine hohle Luftnummer: "Ich garantiere Ihnen, dass das Klavier auch noch nach zwei Jahren gut klingen wird!"
Und womit treten Sie dafür ein ..? .. !.. ?.. "...mit meinem guten Namen.."
Na pfff.
Im krassen Fall bekommt der Kunde was?
Gar nichts. Wenn es denn den Interessen der Hersteller, Importeure oder Händler zuwiderlaufe. Dann hörst du den Spruch: "Dieser Fehler - wenn er denn überhaupt einer sei (..) - lag bei Verkauf noch nicht vor."
..und der Händler denkt sich schlau: Es läge denn dann nach Gesetzeslage, die Sie gar nicht genau genug kennen, lieber Kunde, bei Ihnen, mir das Gegenteil nachzuweisen..
Aber den Spruch servieren sie einem gar nicht noch. Warum nicht? Warum auch? Denn dann wird der Kunde vielleicht wach. Er soll aber lieber weiter im Dunklen tappen.
Der Wache rennt dann zum Gutachter - aber solange der Kunde im Dunklen tappt, solange er erst noch überlegt, ob er nun zu einem Anwalt rennen sollte, ist Zeit gewonnen. Und die Gewährleistungspflicht nähert sich unweigerlich ihrem Ende..
Man mag da, wie hier auch zu lesen ist, noch so selbstbewusst auftreten wollen: im Falle, dass die Sechsmonatsfrist vorbei ist - und der Händler ein Cleverer, ein hartnäckiger ist, gibt es - im krassen Falle, wenn der Händler nicht will - wenn er keinen Bock hat, wenn er klamm ist, wenn er schlechte Connections zum Hersteller oder Importeur hat - NULL.
Es gibt dann Dumme Gesichter.. Und ggfs., wenn ein Kunde zu frech wird, den Rausschmiss aus dem Laden.
Denn Selbstbewusstsein (==>Frechheit) siegt nicht immer.
Feine Regeln. Feine Politik. Feine Lobbyisten. Feine EU.
Irgendwann bald ist wieder mal Wahl..
Aber richtig gute Händler, die langfristig im Geschäft zu bleiben optieren, verhalten sich nicht so.
Allerdings ist die Rechtslage für einen Fall "hart auf hart" sehr oft GEGEN den Kunden. Der EU, und vor allem der Industrien, deren Lobby-Bataillonen und den korrupten Polit-Weißnichts-Augusts, die sich dann zu gern des "externen Sachverstandes" (=Lobbyisten-Einflüsterungen) bedient, sei Verbrauchers "Dank".
Irgendwann bald ist wieder mal Wahl..
Tastaturauflagen sind Verschleißteile. Ich kann bei einem Auto nach 15 Monaten auch nicht abgefahrene Reifen reklamieren, abgefahrene Bremsen, oder einen leeren Tank.. Da sagt einem der Autohändler: "Sie kennen den Stand der Technik nicht."...
Wenn also der Yamaha-Dealer nicht will, oder zu sehr geärgert wird: Rausschmiss.
Yamaha allerdings wird wohl helfen. Nicht weil sie müssten, sondern weil sie wollen. U.v.a. im Geschäft bleiben. U.a., dass sich nichts Nachteiliges herumspreche.
MÜSSEN müssen sie da aber nahezu gar nichts.